Abstimmung über Verbesserungen für die Beschäftigten in der AK-Vollversammlung.
Abstimmung über Verbesserungen für die Beschäftigten in der AK-Vollversammlung. © Temel, AK

Das Bohren harter Bretter

Die Arbeiterkammer vertritt die Interessen der Beschäftigten. Dieser gesetzliche Auftrag braucht bis zur Durchsetzung einzelner Maßnahmen oft einen langen Atem, wie diese Auswahl zeigt.

Es war eine weltweite, von den USA ausgehend Wirtschaftskrise, die Österreich ab dem Jahr 2008 mitriss. Die Folgen waren verheerend: Einbruch der Warenproduktion, dramatisch angestiegene Arbeitslosigkeit, milliardenteure Bankenrettung. In dieser Phase schlug die Stunde der Sozialpartnerschaft. Ohne viel Streit einigte man sich auf die öffentliche Finanzierung von Kurzarbeit und anderer Maßnahmen für die Beschäftigten sowie auf umfangreiche Förderungen für die Unternehmen, um die schlechte Auftragslage zu übertauchen.

Diese Strategie abseits des allgemeinen Spardiktates hat sich bezahlt gemacht. Österreich zählte zu den fünf EU-Ländern, die die weltweite Wirtschaftskrise am besten bewältigt haben, hat das Wirtschaftsforschungsinstitut (WIFO) herausgefunden.

Zahlreiche Anträge

Ihren Teil zu diesem Erfolg trug die Arbeiterkammer bei. In zahlreichen Anträgen und Resolutionen zur AK-Vollversammlung wurde die Situation analysiert und es sind Maßnahmen gegen die Krise vorgeschlagen worden. In diesem Fall war die Lage dramatisch gewesen, die Einigung auf die Maßnahmen erfolgte rasch.

Doch der Weg der demokratisch beschlossenen Anträge bis zu einer Umsetzung ist meistens lang und verschlungen. "Politik ist oft das Bohren harter Bretter", sagt AK-Präsident Josef Pesserl. Es reicht eben nicht, eine AK-Forderung ans Ministerium zu senden. Zur Umsetzung geforderter Maßnahmen braucht es Verbündete in Politik und Gesellschaft, und meist braucht es Zeit.

Konkurrenzklausel behinderte die Karriere

Zur Erinnerung: Bis vor drei Jahren war es meistens üblich, Beschäftigten mit einer Strafzahlung von einem Jahresgehalt zu drohen, wenn sie zu einer Konkurrenzfirma wechseln. Das betraf nicht nur hochbezahlte Manager, die vielleicht Firmengeheimnisse verraten könnten. Überwiegend Beschäftigte auf den unteren Firmenebenen wurden so gehindert, sich beruflich zu verbessern.

Ausgehend von der AK-Rechtsberatung, wo diese Entwicklung zuerst aufgefallen war, wurde in der Vollversammlung in einer Vielzahl von Anträgen Abhilfe gefordert. Es gab dazu Pressekonferenzen, Fallbeschreibungen, öffentliche Diskussionen und viele andere Aktionen. Schlusspunkt aller Bemühungen war das Arbeitsrechtspaket 2016. Das schließlich vom Parlament beschlossene Gesetz dämmte die Konkurrenzklausel ein, es brachte mehr Klarheit in All-inklusive-Verträge und regelte die Rückzahlung von Ausbildungskosten besser.

Pflegeregress - Zugriff auf Vermögen

In der Steiermark war es Gesetz, dass Angehörige von Pflegebedürftigen, die in Heimen untergebracht waren, von ihrem Einkommen dazuzahlen müssen. Nach unzähligen Protestmaßnahmen wurde diese Regelung 2014 gestrichen. Ähnliches passierte mit dem Zugriff auf das Ersparte von Pflegebedürftigen in den Heimen: Seit einem Jahr darf bundesweit nicht mehr auf das Vermögen zugegriffen werden.

Verträge per Telefon wurden verboten

Schon 2011 war die Telefonkeilerei mancher Firmen ein echtes Ärgernis für Konsumentinnen und Konsumenten. Ab dem ersten Antrag in der Vollversammlung bis zum gesetzlichen Verbot dauerte es drei Jahre. Seit Sommer
2014 müssen telefonisch angebahnte Verträge schriftlich bestätigt werden, ehe sie Gültigkeit erlangen.