Ansicht des AK-Gebäudes aus dem Jahr 1927. Im Zweiten Weltkrieg wurde das Haus schwer beschädigt. Später wurde es wieder auf- und umgebaut.
Ansicht des AK-Gebäudes aus dem Jahr 1927. Im Zweiten Weltkrieg wurde das Haus schwer beschädigt. Später wurde es wieder auf- und umgebaut. © -, AK Stmk

Arbeiterkammer: 100 Jahre Gerechtigkeit

Es ist wahrlich ein runder Geburtstag, den die AK in diesem Jahr feiern darf. Vor 100 Jahren, am 26. Februar 1920, beschloss die Österreichische Nationalversammlung jenes Gesetz, mit dem die Kammer für Arbeiter und Angestellte ins Leben gerufen wurde.

Vertreterin der Arbeiter und Angestellten

Die Arbeiterkammer sollte – wie es im Gesetz hieß – die sozialen, wirtschaftlichen, beruflichen und kulturellen Interessen der Arbeiter und Angestellten vertreten. Dazu zählten die Erstattung von Berichten bzw. das Erstellen von Gutachten "über die Regelung der Arbeitsverhältnisse, des Arbeiterschutzes, der Arbeiterversicherung und des Arbeitsmarktes, sowie über alle Angelegenheiten des Gewerbes, der Industrie, des Handels und des Verkehrs, welche unmittelbar oder mittelbar das Interesse der Arbeiter oder Angestellten berühren, endlich über Angelegenheiten der Wohnungsfürsorge, der Volksernährung, der Volksgesundheit und der Volksbildung". Sie sollte zudem Erhebungen über die wirtschaftliche und soziale Lage anstellen sowie "zur Hebung der wirtschaftlichen und sozialen Lage der Arbeiter und Angestellten" beitragen, etwa durch Arbeitsrechtsberatung, Arbeitsvermittlung, Bekämpfung der Arbeitslosigkeit, Wohnungsfürsorge, Fürsorge für die Verpflegung und Gesundheit sowie mittels "der fachlichen, der allgemeinen geistigen und körperlichen Ausbildung der Arbeiter und Angestellten".

Garant für Gerechtigkeit

Drei Monate nach seiner Kundmachung trat am 9. Juni 1920 das AK-Gesetz in seiner ursprünglichen Fassung in Kraft. Ab 1934 gerieten die Kammern unter die staatliche Kontrolle des autoritären Ständestaates, ehe die Nationalsozialisten nach dem "Anschluss" 1938 die Arbeiterkammern auflösten. Nach dem Kriegsende 1945 wurde vom Nationalrat die Wiedererrichtung der Arbeiterkammern beschlossen. Und auch wenn es seither große Reformen und Novellen des AK-Gesetzes – unter anderem in den Jahren 1954 und 1992 – gab: Ihre bereits 1920 festgelegten Aufgaben – von Arbeits- und Mietrechtsberatungen bis hin zu Konsumentenschutz- und Bildungsfragen – erfüllt die AK bis heute. In allen Bundesländern existieren sich selbst demokratisch verwaltende Arbeiterkammern, dazu kommt als übergeordnete Organisation die Bundesarbeitskammer. Die AK ist ein wichtiger Bestandteil der österreichischen Sozialpartnerschaft und ein Garant für Gerechtigkeit in der Arbeitswelt.

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