Die Kosten fürs Heizen steigen ebenfalls - doch es gibt finanzielle Unterstützung.
Die Kosten fürs Heizen steigen ebenfalls - doch es gibt finanzielle Unterstützung. © www.ako.lv - stock.adobe.com, AK Stmk
31.10.2022

So kommen Sie zu Ihren Förderungen

Steigende Energie- und Lebensmittelpreise, steigende Wohnkosten, steigende Inflation – um die seit Monaten andauernde Teuerungswelle abzuschwächen, gibt es von Bund und Land zahlreiche Förderungen und Steuererleichterungen. Die AK verschafft Ihnen auszugsweise einen Überblick, was Sie wo erhalten.

Förderungen und Zuschüsse auf Landesebene

Folgende sechs Anträge bzw. Ansuchen (1-6) schriftlich inklusive der Beilagen an Land Steiermark, Abteilung 11, Referat Beihilfen & Sozialservice, Burggasse 9, 8010 Graz, 0316 877-5458, www.soziales.steiermark.at

1 Bildungsscheck für Lehrlinge und LehrabsolventInnen

Der steirische Bildungsscheck kann von Lehrlingen und Lehrabsolventen, die ein Lehre absolvieren oder absolviert haben, bis zum Alter von 25 Jahren beantragt werden. Die Förderung beträgt maximal 500 Euro pro Lehrabschluss bzw. Lehre. Gefördert werden bis zu 50 Prozent der Kurskosten (Kurskosten mindestens 200 Euro).
Der Antrag ist am Sozialserver des Landes Steiermark erhältlich: www.soziales.steiermark.at

2 Bildungsscheck für die außerordentliche Lehrabschlussprüfung

Förderung: 100 Prozent der Kosten des Vorbereitungslehrganges und der Prüfungsgebühren mit maximal 4.000 Euro.
Antrag: www.soziales.steiermark.at

3 Lehrlingsbeihilfe des Landes

Die Lehrlingsbeihilfe ist ein Zuschuss zum Lebensunterhalt. Beantragen können die Beihilfe die Erziehungsberechtigten des Lehrlings/Jugendlichen oder Lehrlinge/Jugendliche ab dem 18. Lebensjahr, die einen eigenen Haushalt führen. Höhe zwischen 70 und 700 Euro jährlich.
Antrag: www.soziales.steiermark.at

4 Wohnunterstützung des Landes

Die Wohnunterstützung soll helfen, den Zugang zu Wohnraum möglich zu machen. Den ausgefüllten Antrag gemeinsam mit den erforderlichen Unterlagen (Kopie) per Post oder persönlich übermitteln.
Antrag: www.soziales.steiermark.at

5 Hilfe in besonderen Lebenslagen

Diese Unterstützung ist für Personen, die aufgrund ihrer besonderen persönlichen, familiären oder wirtschaftlichen Verhältnisse oder infolge außergewöhnlicher Ereignisse Hilfe brauchen. Die Höhe ist individuell.

6 Winterhilfe des Landes

Unterstützung bei Strom- und Heizkosten sowie bei Mietrückständen. Der Hauptwohnsitz muss seit mindestens 1. September 2021 in der Steiermark und das Einkommen gering sein. Notwendig sind die Vorlage der letzten beiden Monatslohnzettel und eines aktuellen Kontoauszugs. Abgegolten werden Strom- und Heizkosten sowie bei Pauschalmieten der Mietenrückstand. Die Unterstützung beträgt bis zu 300 Euro. Die Unterstützung wird direkt an das jeweilige Energieunternehmen angewiesen.

Freiwillige Einkommensverwaltung der Caritas

Diese sorgt für eine Verhinderung von Delogierung, Wohnungsverlust und Obdachlosigkeit. Die Wiedererlangung der eigenen wirtschaftlichen Kompetenz steht im Vordergrund. Im Rahmen der Caritas-Einkommensverwaltung können Klientinnen und Klienten freiwillig ihre Einkünfte oder Teile davon an die Caritas abtreten. Die Caritas übernimmt die Verwaltung dieser Einkünfte und überweist vereinbarte Leistungen (bspw. Miete, Strom, Heizung) an die jeweiligen Gläubiger. Der Rest des Einkommens wird je nach Vereinbarung in bar oder per Banküberweisung an die Klientinnen und Klienten ausbezahlt. Ziel ist, wieder selbstständig den Alltag zu gestalten.
Info: www.caritas-steiermark.at

Beratungsstelle für Existenzsicherung der Caritas

Die Beratungsstelle zur Existenzsicherung (BEX) versteht sich als Fachstelle für Menschen in einer Notsituation. Sie bietet Hilfesuchenden Unterstützung bei Problemen im sozialen Bereich an. Beratungen und Hilfe bei den unterschiedlichsten Problemen werden ergänzt durch finanzielle und Sach-Unterstützungen.
0316 8015 300
existenzsicherung@caritas-steiermark.at

Wohnungssicherung der Caritas

Ziel der Wohnungssicherung ist es, den Wohnungsverlust abzuwenden und den Wohnraum nachhaltig zu sichern. Folgende Leistungen werden im Rahmen des Projektes angeboten: Clearing/Erstabklärung, Beratung und Begleitung, Einkommensverwaltung.
Region Leoben: 0316 8015-761
Kapfenberg/Bruck-Mürzzuschlag: 0316 8015-760
Murtal/Murau: 0316 8015-755

Kautionsfonds Caritas/Volkshilfe

Bis zu 1.000 Euro pro Mietwohnung macht dieser Zuschuss aus. Der Kautionsbeitrag ist innerhalb von drei Jahren zurückzuzahlen. Es ist sozusagen ein zinsenloses Darlehen, das in kleinen und daher leistbaren Monatsraten rückerstattet werden muss.
existenzsicherung@caritas-steiermark.at oder kautionsfonds@stmk.volkshilfe.at

Heizkostenzuschuss des Landes

(1.10.2022 – 28.2.2023)
Die Maßnahme ist für Menschen mit geringem Einkommen. Der Zuschuss beträgt für alle Heizungsarten 340 Euro. Frist für die Antragstellung: 28.2.2023.
Antragstellung beim zuständigen Gemeindeamt, Stadtamt und den Servicestellen der Stadt Graz.

Teuerungsbedingte Steuererleichterungen

Kindermehrbetrag

Der Kindermehrbetrag wird rückwirkend ab Jänner 2022 auf maximal 550 Euro pro Kind erhöht. Personen, die Anspruch auf den Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrag haben und aufgrund ihres geringen Einkommens sehr wenig bzw. keine Lohnsteuer zahlen, erhalten im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung den Kindermehrbetrag. Die Höhe des Kindermehrbetrages ergibt sich aus der Differenz zwischen der errechneten Lohnsteuer und 550 Euro pro Kind.
Auszahlung/Beantragung über Arbeitnehmerveranlagung

Familienbonus Plus

Die Erhöhung des Familienbonus Plus wurde vorgezogen und gilt nun rückwirkend bereits ab 1. Jänner 2022. Der Familienbonus Plus beträgt bereits heuer maximal 2.000 Euro pro minderjährigem Kind oder maximal 650 Euro pro Kind ab 18 Jahren. Wird der Familienbonus Plus monatlich über die Lohnverrechnung des Arbeitgebers berücksichtigt, hat dieser die bisherigen Monate bis Ende September 2022 aufzurollen. Allfällige Differenzen können wie gewohnt über die Arbeitnehmerveranlagung zurückgeholt werden.
Auszahlung/Beantragung über Arbeitgeber oder über Arbeitnehmerveranlagung

Pendlerpauschale

Um den steigenden Treibstoffkosten Rechnung zu tragen, wurden die Pendlerpauschale und der Pendlereuro für die Monate Mai 2022 bis Juni 2023 erhöht. Die Monats- und Jahresbeträge der Pendlerpauschale wurden jeweils um 50 Prozent erhöht, der Pendlereuro wurde um 0,50 Euro pro Kilometer (einfache Wegstrecke) pro Monat erhöht. Werden die Pendlerpauschale und der Pendlereuro monatlich über die Lohnverrechnung des Arbeitgebers berücksichtigt, hat dieser die erhöhten Werte zu berücksichtigen. Ansonsten erfolgt die Berücksichtigung der erhöhten Beträge im Wege der Arbeitnehmerveranlagung.
Auszahlung/Beantragung über Arbeitgeber oder über Arbeitnehmerveranlagung

Zusätzliche Maßnahmen

Beschäftigte erhalten bis zu einem Jahreseinkommen von 18.200 Euro (voraussichtlich) im Rahmen der Steuererklärung für das Jahr 2022 einen Teuerungsabsetzbetrag in Höhe von 500 Euro. Liegt das jeweilige Jahreseinkommen über 18.200 Euro und unter 24.500 Euro wird der Teuerungsabsetzbetrag mittels Einschleifung reduziert gewährt. Auch Pensionisten erhalten den Teuerungsabsetzbetrag (Einschleifung über 20.500 Euro).
Auszahlung/Beantragung über Arbeitnehmerveranlagung

Förderungen und Steuererleichterungen auf Bundesebene

Abschaffung der Kalten Progression

Mit der Abschaffung der Kalten Progression wird nun eine Forderung der AK umgesetzt. Die Grenzbeträge für die Berechnung der Einkommensteuer werden ab dem nächsten Jahr jährlich an die Inflationsrate angepasst. Das bedeutet konkret, dass die Steuerpflicht in Zukunft nicht ab einem Jahreseinkommen von 11.000 Euro beginnt, sondern ab einem – abhängig von der Inflationsrate – höheren Betrag. Das betrifft auch die Grenzbeträge der anderen Steuerstufen (mit Ausnahme der höchsten). Auch gewisse Absetzbeträge, wie der Alleinverdiener- oder der Alleinerzieherabsetzbetrag, unterliegen in Zukunft einer jährlichen Inflationsanpassung.
Auszahlung erfolgt automatisch

Energiekostenausgleich

Um die steigenden Energiekosten abzufedern, erhalten alle Haushalte einen Energiekostenausgleich in Höhe von 150 Euro. Die Anträge für diesen Ausgleich wurden bereits an die Haushalte verschickt. Der ausgefüllte Antrag ist bis Ende 2022 zurückzusenden oder online – mittels Scans des abgedruckten QR-Codes – einzubringen. Der Zuschuss wird direkt an den jeweiligen Stromlieferanten übermittelt. Dieser schreibt den Betrag dem jeweiligen Kundenkonto gut und zieht die 150 Euro bei der nächsten Jahresabrechnung ab.
Antrag: www.energiekostenausgleich.gv.at

Familienhärteausgleich

Der Familienhärteausgleich bietet Familien in Notsituationen eine einmalige finanzielle Überbrückungshilfe, wenn alle anderen gesetzlichen Unterstützungsmöglichkeiten ausgeschöpft sind. Antragstellung über die Homepage des Bundeskanzleramts, Bereich Familie.
Antrag: www.bundeskanzleramt.gv.at, Tel. 0800/240 262 oder 01/53115

Reparaturbonus

Der Reparaturbonus ist eine Förderaktion des Klimaschutzministeriums für die Reparatur von elektrischen und elektronischen Geräten und richtet sich an Privatpersonen. Es werden bis zu 50 Prozent der Reparaturkosten oder maximal 200 Euro übernommen.
Antrag: www.reparaturbonus.at

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