Die Pflege und Betreuung von Menschen stellt eine der zentralen Herausforderungen für die Zukunft dar. Mit den 18 Maßnahmen des zweiten Teils der Pflegereform sollen die Rahmenbedingungen für jene, die Pflege leisten, verbessert werden.
Die Pflege und Betreuung von Menschen stellt eine der zentralen Herausforderungen für die Zukunft dar. Mit den 18 Maßnahmen des zweiten Teils der Pflegereform sollen die Rahmenbedingungen für jene, die Pflege leisten, verbessert werden. © pikselstock - stock.adobe.com, AK Stmk
10.7.2023

Pflegereform, 2. Teil: Ein weiterer Schritt auf einem noch langen Weg

Vor rund einem Jahr wurde seitens der Politik eine große Pflegereform angekündigt. Es stellte sich rasch heraus, dass es wohl nur ein erster Schritt von vielen sein konnte. Der Weg für eine zeitgemäße Pflegeversorgung ist noch sehr weit. Schuld daran ist die langjährige Untätigkeit. Nun wurde der zweite Schritt gesetzt, insgesamt 18 Maßnahmen angekündigt: Sie betreffen die 24-Stunden-Betreuung, pflegende Angehörige und die Beschäftigten in der Pflege. 
Im zweiten Schritt der Pflegereform wurde die von vielen Expertinnen und Experten kritisierte Regelung zum Angehörigenbonus etwas entschärft: Waren ursprünglich ein gemeinsamer Haushalt von pflegenden Angehörigen und zu pflegender Person erforderlich, so soll dies künftig nicht mehr der Fall sein. Auch ein Pensionsbezug soll dem Bonus nicht mehr im Wege stehen. Diese Neuerungen sind zu begrüßen. Zu bemängeln bleibt, dass nur Geringverdienerinnen und Geringverdiener  vom Angehörigenbonus profitieren sollen. 
Die weiteren Entlastungsmaßnahmen für pflegende Angehörige sind die Ausweitung des Angehörigengespräches, hier sollen künftig zehn Einheiten anstatt von fünf möglich sein, und die Information von jungen Pflegenden, sogenannten Young Carers, im Rahmen einer Informationskampagne. 

Begleitung während Kinderreha

Für Eltern bzw. Bezugspersonen von Kindern soll künftig die Begleitung während einer Kinderrehabilitationsmaßnahme möglich sein. Damit wird einer langjährigen Forderung seitens der Arbeiterkammer Rechnung getragen. Im Ergebnis bleibt diese Maßnahme jedoch halbherzig, da sie auf der Pflegekarenzgeldregelung aufbaut. So wurde bereits beim ersten Reformschritt beanstandet, dass der Rechtsanspruch auf Pflegekarenz mit vier Wochen nicht der Lebensrealität entspricht. Eine Umfrage unter pflegenden Angehörigen hat ergeben, dass die Dauer der Pflegekarenz dringend anzuheben sei.

Mehr Geld bei 24-h-Betreuung

Verbesserungen soll es auch bei der 24-Stunden-Betreuung geben. Befürwortet wird die Anhebung der Förderung für die 24-Stunden-Betreuung von 640 Euro auf 800 Euro für zwei selbstständige Betreuungspersonen. Kritisch gesehen wird allerdings, dass künftig selbstständige Betreuerinnen und Betreuer bis zu drei Personen in einem Privathaushalt betreuen können sollen. Die zu Betreuenden müssen dazu in keinem Verwandtschaftsverhältnis stehen. Dagegen stehen vor allem pflegefachliche Bedenken und die Gefahr von Lohndumping beziehungsweise "Lohnsklaverei". Mit der Schaffung von Betreuerpools würden so unabhängig vom Familienverbund neue Betreuungsstrukturen geschaffen. Abseits von bestehenden Pflegeheimen und Pflegeplätzen, jedoch ohne qualitätssichernde Rahmenbedingungen. 
Klarheit und Transparenz soll auch bei Gebührenabrechnungen geschaffen werden. Auch dies ist eine langjährige Forderung der AK, die besser heute als morgen verwirklicht werden muss. 

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