Arbeiterkammer fordert bessere Arbeitsbedingungen für Pflegeberufe
Die AK hat einen umfassenden Maßnahmenkatalog zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in Gesundheits-, Pflege- und Sozialberufen präsentiert.
Für Eltern bzw. Bezugspersonen von Kindern soll künftig die Begleitung während einer Kinderrehabilitationsmaßnahme möglich sein. Damit wird einer langjährigen Forderung seitens der Arbeiterkammer Rechnung getragen. Im Ergebnis bleibt diese Maßnahme jedoch halbherzig, da sie auf der Pflegekarenzgeldregelung aufbaut. So wurde bereits beim ersten Reformschritt beanstandet, dass der Rechtsanspruch auf Pflegekarenz mit vier Wochen nicht der Lebensrealität entspricht. Eine Umfrage unter pflegenden Angehörigen hat ergeben, dass die Dauer der Pflegekarenz dringend anzuheben sei.
Verbesserungen soll es auch bei der 24-Stunden-Betreuung geben. Befürwortet wird die Anhebung der Förderung für die 24-Stunden-Betreuung von 640 Euro auf 800 Euro für zwei selbstständige Betreuungspersonen. Kritisch gesehen wird allerdings, dass künftig selbstständige Betreuerinnen und Betreuer bis zu drei Personen in einem Privathaushalt betreuen können sollen. Die zu Betreuenden müssen dazu in keinem Verwandtschaftsverhältnis stehen. Dagegen stehen vor allem pflegefachliche Bedenken und die Gefahr von Lohndumping beziehungsweise "Lohnsklaverei". Mit der Schaffung von Betreuerpools würden so unabhängig vom Familienverbund neue Betreuungsstrukturen geschaffen. Abseits von bestehenden Pflegeheimen und Pflegeplätzen, jedoch ohne qualitätssichernde Rahmenbedingungen.
Klarheit und Transparenz soll auch bei Gebührenabrechnungen geschaffen werden. Auch dies ist eine langjährige Forderung der AK, die besser heute als morgen verwirklicht werden muss.
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