Pflegereform: Änderungen für pflegende Angehörige
Die Pflegereform bringt auch für Angehörige Pflegebedürftiger Änderungen. Ein großer Schritt, denn Angehörige leisten den Großteil der Pflegearbeit.
AK-Präsident Pesserl berichtet von zahlreichen Gesprächen mit Betroffenen, dass der von der Regierung angekündigte Pflegebonus von 2.000 Euro tatsächlich nur zu einem Bruchteil in den Geldbörsen ankommt, dass viele Beschäftigte überhaupt nichts bekommen und dass die Steirische Landesregierung den Bonus auch noch mit einer ungerechten Stichtagsregelung versehen hat. "Da ist vieles schiefgelaufen", sagt der Präsident der Arbeiterkammer. Es sei verständlich, dass sich die Beschäftigten nicht ernst genommen fühlen und sauer sind.
Dieser Ärger über die Vorgaben des Bundes für den Pflegebonus und dessen Ausgestaltung durch das Land sorgen für einen Sturm der Entrüstung bei der AK: Beschwerden kommen per Telefon, E-Mail, über die AK-Homepage oder auch persönlich.
Konkret richtet sich der Zorn gegen drei Bestimmungen:
Ein weiteres Problem, das insbesondere Frauen trifft: Nachdem der Pflegebonus steuer- und sozialversicherungspflichtig ist, kann es durch die Auszahlung zur Überschreitung der Zuverdienstgrenze zum Kinderbetreuungsgeld kommen. Beim Kinderbetreuungsgeld gilt das Zuflussprinzip. Hat eine Pflegerin 2022 noch sieben Monate gearbeitet und bezieht nach Wochengeldbezug z. B. nur im Dezember das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld, kommt es durch die Auszahlung des Pflegebonus zu einer Überschreitung der Zuverdienstgrenze. Das heißt, dass betroffenen Kinderbetreuungsgeldbezieherinnen Rückzahlungen drohen.
Wertschätzung für den Pflegebereich sieht anders aus, sagt Pesserl: "Wir fordern von der Bundesregierung für alle in den Gesundheits-, Pflege- und Behinderteneinrichtungen beschäftigten Personen die steuer- und abgabenfreie Auszahlung des Pflegebonus für alle Beschäftigungsmonate im Jahr 2022 zu gewährleisten."
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