Pflegereform: Lange erwartet. Endlich da?
Die AK Steiermark lud am Montag, 27. Juni 2022, zu einem Online-Vortrag mit Expertinnen und Experten zum Thema "Pflegereform".
Menschen mit schweren psychischen Behinderungen/Demenz sollen ein höheres Pflegegeld erhalten. Die angekündigte Erhöhung des pauschalen Zeitwerts von 25 auf 45 Stunden wird in der Einstufungspraxis etlichen betroffenen Personen eine höhere Pflegegeldstufe ermöglichen, was zum Beispiel den Zukauf von zusätzlichen externen Pflegeleistungen ermöglicht.
Die Regelung von drei Monate Rechtsanspruch auf Pflegekarenz bietet Platz für Verbesserungen gegenüber der derzeitigen Situation. Die AK hätte allerdings eine einheitliche gesetzliche Regelung für alle Betroffenen gewünscht. Da die Bedürfnisse der zu Pflegenden und deren Angehörigen sich nicht nach Branchen oder Betrieben unterscheiden, erscheint es nicht sehr zielführend, die Regelung in Kollektivverträge bzw. Betriebsvereinbarungen zu verschieben. Keine Anrechnung der erhöhten Familienbeihilfe auf das Pflegegeld: Diese Regelung verbessert die finanzielle Situation für Menschen mit Behinderung und ihre Familien, wenn Anspruch auf erhöhte Familienbeihilfe besteht.
Neu eingeführt werden soll eine Zahlung von 1.500 Euro pro Jahr für pflegende Angehörige. Das bedeutet 125 Euro pro Monat und ist weder der Leistung pflegender Angehöriger angemessen, noch stellt diese Zahlung einen Beitrag zur Entlastung dar. Einschränkend ist überdies die Bedingung, dass eine aufrechte Selbst- oder Weiterversicherung der pflegenden Angehörigen bestehen muss. Laut einer Studie nehmen dieses Angebot nur 16 Prozent aller pflegenden Angehörigen, die nicht im Pensionsalter sind, in Anspruch. Damit erhält der überwiegende Teil der pflegenden Angehörigen gar nichts.
Verbesserungen bei der Personenbetreuung oder 24h-Betreuung wurden angekündigt, doch dieser Punkt wurde noch nicht näher definiert, weshalb eine Bewertung der Maßnahme derzeit nicht möglich ist.
Es soll künftig leichte Verbesserungen bei der Ersatzpflege geben: Hier sollen Angehörige eine Ersatzpflege flexibler konsumieren können. Statt einer Mindestbezugsdauer von einer Woche soll man sie nunmehr auch schon für drei Tage in Anspruch nehmen können.
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