10.5.2021

Vermögensregress bei mobilen Diensten endlich abschaffen

Kommt es zu einem Pflegefall, stellt sich primär die Frage, ob die Pflege noch daheim möglich oder bereits eine stationäre Einrichtung notwendig ist – das Finanzielle sollte dabei nicht im Vordergrund stehen, leider spielt die Frage der Kosten aber häufig eine Rolle. Es gibt zwar sowohl für die mobile Pflege als auch für den Aufenthalt im Pflegeheim gewisse Leistungen aus der Sozialhilfe, wenn die eigenen Mittel nicht ausreichen und die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind. Aber beim Aufenthalt im Pflegeheim wurde bereits 2018 der Vermögensregress abgeschafft. Somit dürfen die Behörden bei Personen, die einen Zuschuss zu den Heimkosten erhalten, nicht mehr auf das Vermögen, wie eine Sparbucheinlage oder ein Haus zugreifen. Wird eine Person im Pflegeheim aufgenommen, darf dabei nur mehr das Einkommen, wie die Pension oder das Pflegegeld, zur Abdeckung der Heimkosten herangezogen werden.

Pflege daheim teuer für Betroffene

Im Bereich des Kostenzuschusses für die mobile Pflege, worunter auch die 24-Stunden-Betreuung fällt, gibt es diesen Vermögensregress noch. Das führt dazu, dass die Pflege daheim für die Betroffenen derzeit mehr kostet als das Pflegeheim, obwohl die Pflege daheim vielfach zweckmäßiger ist. Dabei ist gerade der Pflegeheimplatz für die öffentliche Hand die mit Abstand teuerste Pflegeform. "Das widerspricht auch direkt dem Grundsatz ‚mobil vor stationär‘, der zu einer Entlastung des Pflegesystems beitragen sollte“, sagt AK-Pflegeexpertin Daniela Zanker: "Darum fordert die AK Steiermark die Abschaffung des Vermögensregresses im Bereich der mobilen Pflege."

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