Schwarz-weiß-Bild aus dem Gastgewerbe in Gastein, Salzburg, 1967: Köchin mit Schürze und Kopftuch schneidet Blattsalat, im Hintergrund zwei junge Köche.
Köchin in einer Restaurantküche in Gastein, 1967 © Kammler, ÖGB Archiv

Wir brauchen: Echte Gleichstellung und Vereinbarkeit

Wie war es früher?

Frauen mussten lange auch um die grundlegendsten Rechte kämpfen. Verheiratete Frauen brauchten bis 1975 die Zustimmung ihres Ehemannes für eine Erwerbstätigkeit. Niedrigere Löhne für Frauen in Kollektivverträgen waren keine Seltenheit, obwohl sie die gleiche Arbeit wie Männer verrichteten. In den Familien trugen die Mütter und Töchter die Hauptlast der unbezahlten Arbeit - und tun es noch heute.

Diese ungleiche Bezahlung und die traditionellen Rollenbilder schränkten ihre beruflichen Chancen extrem ein.

Das haben wir erreicht

1957 setzten Gewerkschafter:innen mit dem Mutterschutzgesetz ein umfassendes Gesetz durch, das den Kündigungsschutz sowie Nacht- und Mehrarbeitsverbote enthielt. Im selben Jahr wurde auch ein 6-monatiger Karenzurlaub erkämpft und 1961 auch dessen Bezahlung durchgesetzt.

1976 wurde die Pflegefreistellung eingeführt, um Arbeitnehmer:innen die Betreuung erkrankter naher Angehöriger zu ermöglichen.

1979 trat das Gleichbehandlungsgesetz für die Privatwirtschaft in Kraft. Es hat zum Ziel, die Lohnungleichheit zwischen Männern und Frauen zu beseitigen.

1989 wird gegen großen Widerstand das Eltern-Karenzurlaubsgesetz durchgesetzt (Väterkarenz).

Die Einführung des einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeldes 2010 war ebenfalls ein wichtiger Schritt zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Zahlreiche Reformen des Karenz- bzw. Kinderbetreuungsgeldes sollen die Väterbeteiligung erhöhen und zu mehr Gleichstellung führen. Dazu zählt auch die Einführung des Rechtsanspruchs auf Elternteilzeit.

Forderungen der AK

Trotz großer Fortschritte bestehen weiterhin erhebliche Ungleichheiten.

Frauen verdienen in Österreich nach wie vor um 17,6% weniger als Männer, sind seltener in Führungspositionen vertreten und arbeiten deutlich häufiger in Teilzeit. Die AK fordert einen einheitlichen Zuschlag für Mehrarbeit bei Teilzeit von mindestens 50 % für alle Beschäftigten ab der ersten Mehrarbeitsstunde. Bisher sieht das österreichische Recht für Teilzeitkräfte einen Zuschlag von nur 25 % vor.

Noch immer übernehmen Frauen den Großteil der unbezahlten Sorgearbeit. Sie reduzieren ihre Arbeitszeit aufgrund fehlender oder unzureichender Kinderbetreuungsmöglichkeiten und verbleiben oft über viele Jahre in Teilzeit. Dies führt zu geringeren Einkommen, schlechteren Karrierechancen und niedrigeren Pensionen. Gleichzeitig sind viele gesellschaftlich unverzichtbare Berufe wie Pflege, Betreuung oder Handel, die überwiegend von Frauen ausgeübt werden, weiterhin vergleichsweise schlecht bezahlt.

 Es braucht Lohntransparenz, bessere und flächendeckende Kinderbetreuung, planbare und familienfreundliche Arbeitszeiten sowie mehr Väterbeteiligung. Frauen sollen gleiche Chancen auf Einkommen, Aufstieg und Führungspositionen haben.