Schwarz-weiß-Bild einer Kellnerin 1967. Sie trägt auf der Schulter ein großes Tablett voller beladener Teller.
Serviererin 1967 © Kammler, ÖGB Archiv

Wir brauchen: Moderne Arbeitszeiten

Wie war es früher?

Das muss man sich einmal vorstellen: 1839 war es noch eine Errungenschaft, dass der Arbeitstag für Kinder auf 13 Stunden verkürzt wurde. Für die meisten Arbeiter:innen, egal wie jung oder alt, galt damals: Extrem lange Arbeitszeiten bis zu 14 Stunden und mehr, kein Recht auf Sonn- und Feiertagsruhe, grenzenlose Ausbeutung. Urlaubsanspruch, Mutterschutz, Obergrenzen bei den Arbeitszeiten: Was heute selbstverständlich erscheint, ist das Ergebnis jahrzehntelanger Kämpfe und Verhandlungen.

Was haben wir erreicht?

Verbesserungen erreichten die Arbeitnehmer:innen erst Schritt für Schritt erreicht: Gewerkschaften und Arbeiterkammern erkämpften in der Ersten Republik Kinderschutzgesetze und bezahlten Urlaub, 8-Stunden-Tag und Betriebsräte, uvm. Errungenschaften, die in der darauffolgenden Diktatur und im Faschismus in weiten Teilen zunichte gemacht wurden.

Erst nach 1945 konnte dieser Weg wieder aufgenommen werden. ÖGB und AK wurden wiedererrichtet und drängten auf Arbeitszeiten, die ein gesundes Leben erlauben. Zum Beispiel: 1957 wurde das Mutterschutzgesetz eingeführt, 1959 die 45-Stunden-Woche und 1970 die 43-Stunden-Woche. 1982 stieg der Urlaubsanspruch auf 5 Wochen, 1985 verhandelten die Gewerkschaften die ersten Kollektivverträge mit weniger als 40 Stunden Wochenarbeitszeit.

Arbeiterkammern und Gewerkschaften haben wesentlich dazu beigetragen, Arbeitszeit gesetzlich zu begrenzen und faire Bedingungen zu schaffen. Dazu gehören Überstundenzuschläge, Ruhezeiten, Urlaub und Mitbestimmung sowie die rechtliche Beratung und Unterstützung von Arbeitnehmer:innen.

Forderungen der AK

Es braucht faire Bezahlung jeder geleisteten Stunde, Schutz vor überlangen Arbeitszeiten und ein Recht auf Nichterreichbarkeit. Für Teilzeitbeschäftigte fordert die AK Zuschläge ab der ersten Mehrarbeitsstunde, höhere Zuschläge und ein Recht auf Aufstockung der Arbeitszeit. Auch für Vollzeitbeschäftigte fordert die AK Verbesserungen: Im Mittelpunkt muss eine neue, gesunde Vollzeit stehen, also eine spürbare Arbeitszeitverkürzung bei vollem Lohn- und Personalausgleich.