Schwarz-weiß-Bild aus dem Jahr 1960: Ausbildung eines jungen Lehrlings aus Algerien an einer Maschine zur Metallbearbeitung, ein anderer junger Mann erklärt ihm und schaut ihm über die Schulter.
Junger Lehrling aus Algerien in einem Metallverarbeitungsbetrieb 1960 © ÖGB Archiv

Wir brauchen: Rechte für Lehrlinge

Wie war es früher?

Früher waren Lehrlinge oft billige Arbeitskräfte mit wenigen Rechten. Lange Arbeitszeiten von 10 bis 14 Stunden täglich, gefährliche Tätigkeiten, körperliche Züchtigung und fehlende soziale Absicherung waren keine Seltenheit. Dass dabei am Ende auch eine Ausbildung herausschaute, war nicht gewährleistet. 

Das haben wir erreicht

Heute ist die Lehre rechtlich klar als Ausbildung mit Schutz und Ansprüchen verankert. Begrenzte Arbeitszeiten, Berufsschule, Lehrlingseinkommen, Sozialversicherung und Jugendschutz sichern junge Menschen ab. AK und ÖGB haben wesentlich zur Verbesserung der Ausbildungsqualität und der Rechte von Lehrlingen beigetragen. So gibt es heute etwa eine geregelte Lehrlingsentschädigung, besonderen Schutz vor gefährlichen oder gesundheitsgefährdenden Arbeiten und Arbeitszeiten und klare Qualitätsstandards für Lehrbetriebe.  

Forderungen der AK 

Alle jungen Menschen sollen die Chance auf eine gute und faire Berufsausbildung bekommen. Dafür braucht es ausreichend Lehrstellen, faire Lehrlingseinkommen und mehr Unterstützung für Jugendliche mit Start- und Lernschwierigkeiten. Um das sicherzustellen, braucht das AMS mehr Budget. Aber auch die Qualität der Ausbildung in den Lehrbetrieben braucht einen Push. Die Bildungs- und Karrierechancen sowie die Mitsprache von Lehrlingen sollen weiter gestärkt werden.