Katastrophenhilfe der AK Steiermark
Die Arbeiterkammer Steiermark unterstützt betroffene Mitglieder, an deren Hauptwohnsitz durch das Hochwasserereignis Mitte September 2024 Schäden entstanden sind. Die Direkthilfe kann für Reparatur- und Sanierungsmaßnahmen im Wohnbereich beantragt werden. Kein Anspruch besteht, wenn der Schaden durch eine Versicherung zur Gänze gedeckt ist.
Die AK Steiermark wird in Ergänzung zur Katastrophenhilfe des Landes Steiermark für geschädigte AK-Mitglieder eine Direktleistung gewähren. Die finanzielle Stützung ist nach Schadenshöhe gestaffelt.
Mit der Katastrophenhilfe der Arbeiterkammer Steiermark werden bis zu 1.000 Euro gewährt (siehe Tabelle unten).
Wie kann die Katastrophenhilfe beantragt werden?
- Antragsformular downloaden oder bei der AK-Zentrale in Graz oder einer AK-Außenstelle abholen.
- Ausgefülltes Antragsformular inkl. Unterlagen per E-Mail an katastrophenhilfe@akstmk.at senden oder in der AK-Zentrale in Graz bzw. einer AK-Außenstelle abgeben.
Was wird gefördert?
Alle Informationen dazu finden Sie im Merkblatt.
Welche Belege bzw. Nachweise sind erforderlich?
- Meldebestätigung oder Meldezettel Hauptwohnsitz
- Kopie der Mitteilung des Landes Steiermark über die Entschädigung aus dem Katastrophenfonds des Landes
- Rechnungen bis zur Höhe der AK-Förderung
Höhe der AK-Katastrophenhilfe
Je nach Schadenshöhe gelangen folgende Beträge zur Auszahlung:
Schaden | Höhe der AK-Katastrophenhilfe |
---|---|
1.001 bis 10.000 Euro | 300 Euro |
10.001 bis 37.500 Euro | 500 Euro |
37.501 bis 50.000 Euro | 750 Euro |
über 50.000 Euro | 1.000 Euro |
Als Schadenshöhe gilt der Differenzbetrag aus dem in der Mitteilung des Landes Steiermark angeführten anrechenbaren Schaden abzüglich der gewährten Entschädigung des Landes Steiermark.
Sie haben noch Fragen?
Bei Fragen zur AK-Katastrophenhilfe können Sie sich telefonisch an 057799-0 oder per E-Mail an katastrophenhilfe@akstmk.at wenden.