20.9.2022

Kündigungswelle von Stromfirmen: Kunden brauchen neue Lieferanten

Der AK-Konsumentenschutz berät derzeit viele steirische Stromkunden, deren Energielieferverträge von ihren Stromhändlern gekündigt wurden. Manche Firmen stellen den Stromhandel überhaupt ein, andere bieten extrem teure Folgeverträge an.

Rechtlich betrachtet ist eine Kündigung von Strom- und Gaslieferverträgen von Seiten des Lieferanten unter Einhaltung einer 8-wöchigen Kündigungsfrist zulässig. Eine etwaige Mindestvertragsdauer, üblicherweise das erste Vertragsjahr, gilt es jedoch einzuhalten.

Pull kündigt Energielieferverträge mit Ende Oktober

Pull, eine Marke der Stadtwerke Klagenfurt, kündigt die Stromlieferverträge der Bestandskunden mit Wirksamkeit Ende Oktober. Ein Folgeangebot ab November mit einem Arbeitspreis von 62,68 ct/kWh brutto, ist trotz der aktuellen Situation am Strommarkt, als sehr hoch anzusehen. Der AK-Konsumentenschutz empfiehlt allen Betroffenen den Tarifkalkulator der E-Control (www.e-control.at/tk) zu verwenden, um einen möglichst günstigen Fixpreistarif zu finden. Dabei sollte der Lieferbeginn ab 1.11.2022 datiert werden, um bis zuletzt den alten Preis ausnützen zu können. Bei einem Wechsel sollte man auch dem Netzbetreiber den Zählerstand am Wechselstichtag bekanntgeben.

Auch Grünwelt Energie kündigt die eigenen Stromkunden, um eine Tarifumstellung auf einen Arbeitspreis von 99,90 ct/kWh zu erreichen. MAXENERGY Austria Handels GmbH kündigt aktuell ebenfalls die eigenen Stromkunden mit Wirksamkeit ab Mitte November. Ein Folgeangebot wird nicht gestellt, die Kunden müssen sich einen neuen Lieferanten suchen. Die Firma schlaustrom GmbH stellt den Energievertrieb mit Ende Oktober überhaupt ein und hat alle laufenden Energielieferverträge gekündigt. Eine aktive Anmeldung bei einem anderen Energieversorger durch die Betroffenen ist notwendig, um eine drohende Abschaltung im November zu verhindern.

Sozialtarif der Energie Steiermark

Für einkommensschwache Strom- und Gaskunden, ob gekündigt oder nicht, die von den GIS-Gebühren befreit sind, gibt es die Möglichkeit den Sozialtarif der Energie Steiermark in Anspruch zu nehmen. Voraussetzung ist der Hauptwohnsitz in der Steiermark. Informationen dazu gibt es auf www.e-steiermark.com/grundversorgung und telefonisch unter 0800 735328.

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Leitung Marcel Pollauf