Das Befüllen der Pillendose im Altenheim darf nichts kosten.
Das Befüllen der Pillendose im Altenheim darf nichts kosten. © Alexander-Raths-stock.adobe, AKSTMK
30.01.2020

Gebühr für die Pillendose

Ist eine Gebühr für das Befüllen des Medikamentendispensers im Pflegeheim ihrer Mutter zulässig, fragte die Tochter besorgt bei der Arbeiterkammer an. "Die Antwort ist ein eindeutiges Nein, das gehört zu den grundlegenden Pflegeleistungen und ist im Entgelt inkludiert", weiß AK-Expertin Anika Tauschmann, die auch von anderer Seite von dieser Praxis gehört hat.

Gesetzlich vorgeschrieben

"Die Pflegeleistungen in Heimen sind in einer Verordnung zum steirischen Sozialhilfegesetz geregelt, das sich auf das Bundespflegegeldgesetz bezieht. Und das sieht das Einschachteln von Medikamenten vor." Tauschmann sagt, der Hintergrund der verbotenen Gebühr sei der Personalmangel. Das Befüllen der Wochentage- Schachteln mit ihrer Einteilung auf Früh, Mittag, Abend und Nacht sei zeitaufwendig und deshalb bei einigen Heimen an Firmen außer Haus vergeben. Diese Kosten sollen über die Gebühr unerlaubterweise wieder hereinkommen. Laut der AK-Expertin geht es um überschaubare Beträge, aber "vielfach ist das Taschengeld der Pflegebedürftigen so gering, dass selbst kleine Beträge schmerzen". Das mindestens zugestandene Taschengeld beträgt gerade 135 Euro im Monat. Damit müssen Friseur, Fußpflege, Kleidung, Hygieneartikel und mehr bezahlt werden.

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