AK konnte mit zwei Anrufen eine Mitversicherung nachträglich beantragen.
AK konnte mit zwei Anrufen eine Mitversicherung nachträglich beantragen. © ©WavebreakmediaMicro - stock.adobe.com, AK Stmk
31.1.2020

AK ersparte Frau 500 Euro

Hilfesuchend wandte sich ein Grazer an die AK – und So­zi­al­ver­si­che­rungs­ex­perte Wolfgang Brunner konnte helfen. Die Frau des 46-Jährigen hatte vor einiger Zeit einen Unfall erlitten und wurde mit der Rettung ins Un­fall­kran­ken­haus eingeliefert. Danach erhielten die beiden eine Rechnung von über 500 Euro für Behandlungskosten.

Mitversicherung beantragt

Auf Nachfrage Brunners bei der AUVA, warum diese Behandlungskosten zu zahlen seien, stellte sich heraus, dass die Verunfallte (43) keinen Kran­ken­ver­si­cherungsschutz hatte und somit für die Behandlungskosten aufkommen muss. Nach einem kurzen Telefonat des AK-Experten mit der GKK und dem Hinweis, ob eine Mitversicherung mit dem Ehemann zum Unfallzeitpunkt geprüft werden kann, wurde der rückwirkende Versicherungsschutz gewährt. Beim abschließenden Telefonat mit der AUVA wurde nach Übermittlung der Daten durch die GKK mitgeteilt, dass die Behandlung nun unter Versicherungsschutz steht und die rund 500 Euro nicht mehr zu zahlen sind. Brunner: "Es freut mich, wenn man ganz einfach mit zwei Telefonaten helfen kann."

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