Goldschmied bei der Arbeit
Ein Grazer Goldschmied schrieb eine Stelle als Hilfskraft aus, wollte aber unter dem Vorwand des Schnupperns nichts bezahlen. Als die AK klagte, schwärzte der Anwalt der Firma die Arbeiterkammer bei der Zeitung an. © Yashkin Ilya - stock.adobe.com, AK Stmk
19.12.2022

Schnuppern oder Hilfs-Job? Der knausrige Grazer Goldschmied und die AK

Die AK als Totengräber des Berufe-Schnupperns oder war es Gratis-Arbeit eines Grazers für einen Schmuckerzeuger? Ein Bericht in der Kleinen Zeitung hatte der Arbeiterkammer viel Kritik eingebracht. Hier die Hintergründe des Falles.

Der Name tut hier nichts zu Sache, nennen wir ihn Bernd O. Er ist 42 Jahre alt, (Überlebens-)Künstler und hat in seinem Leben schon dies und das ausprobiert. Durch seine Kunst kam Bernd O. heuer nicht zu genug Geld. Deshalb meldete er sich beim AMS als arbeitssuchend und deshalb war das Interesse des Mannes auch sofort geweckt, als ihm sein Bruder ein Internet-Inserat für Hilfsarbeiten bei einem Grazer Schmuckerzeuger gezeigt hat.

Vorstellungsgespräch

Bernd O. bewarb sich schriftlich als Hilfskraft bei der Firma und machte ein Vorstellungsgespräch aus. Das dauerte etwa 30 Minuten und dabei wurde ihm bereits der Arbeitsplatz gezeigt, wo er tätig sein würde. Ausgemacht wurde ein "Arbeiten zur Probe" an einem Tag im Juli, wie er später bei der Arbeiterkammer protokollierte. Gleichzeitig wurde ihm eine Vereinbarung für Berufsschnuppertage vorgelegt, die er unterschrieb. Er habe das nur getan habe, um den Job zu bekommen, sagte er später.

Hilfsarbeiten nach kurzer Einschulung

An jenem ersten Tag Mitte Juli kam Bernd O. pünktlich um acht Uhr zur Arbeit. Nach einer zehnminütigen Anlernzeit schliff der Grazer Schmuckstücke bis 16 Uhr mit einer Stunde Mittagspause. Verena Stiboller von der Arbeiterkammer sagt: "Zu keinem Zeitpunkt wurde dem Mann der Beruf des Goldschmieds vorgestellt." Von der Firma hieß es, man werde sich bei ihm melden.

Firma hat sich nie mehr gemeldet

Tatsächlich wurde Bernd O. aufgefordert, zu einem weiteren Probetag zu kommen, denn nun sei auch der andere Kollege aus dem Urlaub zurück und möchte ihn kennenlernen. Ende Juli war der 42-Jährige von acht bis 12 Uhr im Unternehmen mit Hilfsarbeiten beauftragt. Wieder versprach man, er werde kontaktiert. Als er nach Wochen immer noch keine Nachricht hatte, fragte er selbst nach. Man habe sich gegen ihn entschieden, wurde ihm mitgeteilt. Da bat Bernd O. die Arbeiterkammer zu prüfen, ob das alles korrekt abgelaufen sei.

Es war ein normales Arbeitsverhältnis

Anhand mehrerer Punkte sei rasch klar gewesen, dass es ein normales Dienstverhältnis war, sagt die AK-Juristin: "Er hat gearbeitet, er hat Betriebsmittel verwendet, er war weisungsgebunden, er hatte klare Dienstzeiten an einem bestimmten Dienstort." Deshalb wurde ein Schreiben an den Goldschmied aufgesetzt, mit der Forderung von 175,98 Euro für eineinhalb Tage Hilfsarbeiterlohn, anteilige Zahlungen für Urlaubs- und Weihnachtsgeld sowie für nicht verbrauchten Urlaub.

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