4.7.2022

Unternehmer kündigte Mitarbeiter per WhatsApp

Ein südsteirischer Bauunternehmer teilte seinem Angestellten lapidar in einer Textnachricht mit, dass er sich beim AMS anmelden solle. Da es von Anfang an auch Unregelmäßigkeiten bei den Gehaltszahlungen gab, erstritt die AK für den gekündigten Baumeister 27.500 Euro. 

Für etwas mehr als sechs Monate war ein 50-jähriger Baumeister in einem südsteirischen Betrieb beschäftigt, ehe die Anstellung ein jähes Ende nahm. Nachdem der Arbeitgeber dem Leibnitzer für seine 20 Wochenstunden in den ersten fünf Monaten lediglich das Grundgehalt auszahlte und weder Mehrarbeits- bzw. Überstunden noch Tag- oder Kilometergeld abrechnete, blieb er ihm danach jegliches Entgelt sowie Aufwandsentschädigungen schuldig. Zu allem Überdruss erklärte der Unternehmer dem 50-Jährigen schließlich per WhatsApp, dass er einen Konkursantrag gestellt habe und dieser sich beim AMS anmelden solle, wodurch das Dienstverhältnis frist- und terminwidrig beendet wurde.

27.500 Euro erstritten

AK-Rechtsexperte Michael Kohler: "Da der Bauunternehmer nach unserer Intervention auch eine Mahnklage unbeantwortet ließ, konnten wir schließlich einen Betrag von knapp 27.500 Euro inklusive Kündigungsentschädigung durch einen rechtskräftigen Zahlungsbefehl erstreiten." Schlussendlich wurde ein Konkursverfahren über das Vermögen des Unternehmers eröffnet. 

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