Vögele ist insolvent.
Vögele ist insolvent. © -, AK Stmk

Vögele in Insolvenz: AK unterstützt Beschäftigte

Die Charles Vögele (Austria) GmbH leitete ein Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung ein. 760 Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer, davon rund 200 in der Steiermark, sind davon betroffen. Die AK bietet kostenlose Beratung und Vertretung durch den Insolvenzschutzverband für ArbeitnehmerInnen (ISA) an.

Die Charles Vögele (Austria) GmbH mit 102 Filialen in Österreich (24 in der Steiermark) ist insolvent. Die Insolvenz wurde am 31. Juli eröffnet. Laut einer Aussendung des Unternehmens sollen im Rahmen des Sanierungsverfahrens die "sehr weit fortgeschrittenen Verhandlungen" über eine Investorenlösung fortgesetzt und so eine nachhaltige, Arbeitsplätze sichernde, Sanierung ermöglicht werden.

Keine Eigeninitiative ergreifen

"Durch die Eröffnung des Sanierungsverfahren werden die Dienstverträge nicht berührt, sondern vom Masseverwalter fortgeführt", erklärt Bruno Sundl, Leiter der AK-Abteilung Insolvenz: "Die tägliche Praxis von Dienstnehmern wird sich nicht ändern, sie müssen weiter ihre Arbeitspflicht erfüllen." Der Experte warnt davor, Eigeninitiative zu ergreifen: "Jedenfalls bei uns im Vorfeld beraten lassen."

Informationen vor Ort

Österreichweit wird es Belegschaftsversammlungen in Abstimmung mit dem Masseverwalter und den Betriebsräten geben, bei denen die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer über ihre Rechte und Pflichten aufgeklärt werden. "Unsere Expertinnen und Experten sind seit Tagen mit dem Fall befasst und werden den betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern natürlich bestmöglich zur Seite stehen", so AK-Präsident Josef Pesserl." Bei den Versammlungen werden unter anderem die notwendigen Vollmachten eingeholt, damit der ISA, der bei der AK angesiedelt ist, für die Beschäftigten tätig werden kann. "Der ISA Steiermark ist für alle 760 Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer zuständig", so Sundl. 

UPDATE 1. AUGUST

Die Belegschaftsversammlungen für die Beschäftigten sollen nun so rasch wie möglich abgehalten werden. In Absprache mit Masseverwalter und Betriebsrat erstellen die AK-Experten/-innen Zeitpläne, wann die Versammlungen in den Filialen stattfinden werden. Dort werden die Beschäftigten umfassend über ihre Rechte und Pflichten aufgeklärt. 


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