1.1.2024

24-Stunde-Pflege: Ärger mit Vermittlern

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Für die 24-Stunden-Pflege gibt es eine Förderung des Sozialministeriums. Für diese sind bestimmte Voraussetzungen notwendig. Pro 24-Stunden-Betreuer:in erhält mein eine Förderung. Um die volle Förderung zu erhalten, müssen sich im Kalendermonat zwei 24-Stunden-Betreuer:innen alle 14 Tage abwechseln. Es müssen also mindestens zwei Personen pro Monat gemeldet sein, um die Förderung zur Gänze erhalten zu können. Die Vermittlungsagenturen bieten zwar an, den Antrag abzuwickeln, geht es aber um die Meldung der Betreuerin bzw. des Betreuers bei der Gemeinde, müssen die Angehörigen das meistens selbst erledigen, sagt AK-Expertin Anika Tauschmann von der Abteilung Gesundheit, Pflege und Betreuung. 

Agentur hält sich raus

"Es kann vorkommen, dass Betreuerinnen länger als 14 Tage bei den zu pflegenden Personen vor Ort sind. Ist in diesem Zeitraum nur eine Betreuerin bei der Gemeinde gemeldet, kann der Förderbetrag für die zweite Betreuungsperson zurückgefordert werden. Die Familien verlassen sich darauf, dass die Agentur für einen ordnungsgemäßen Wechsel der Betreuerinnen sorgt", so Tauschmann. Die Vermittlungsagentur hält sich aber aus der Haftung raus. "In diesem Fall interveniert die AK. Bei nachteiligen vertraglichen Regelungen bleiben zu betreuende Personen im schlimmsten Fall aber auf den Kosten sitzen", sagt Tauschmann.

Rechnung nicht transparent

Ein anderes Problem gibt es mit den Gebühren, da es keine einheitliche Regelung gibt. So verlangt beispielsweise eine Agentur nur eine einmalige oder eine geringere Vermittlungsgebühr und verrechnete dafür der zu betreuenden Person keine zusätzlichen monatlichen Kosten. Zwischen der zu betreuenden Person und der Betreuerin wurde jedoch ein Werkvertrag mit einem höheren Tagessatz von 80 Euro vereinbart. "Das Honorar ist von der zu betreuenden Person auf das Konto der Agentur zu überweisen. Im Hintergrund zieht die Agentur der Betreuerin aber 20 Euro ab. Von den 55 Euro, die ihr bleiben, muss sie dann noch Sozialversicherung zahlen." Tauschmann: "Es ist ratsam, die Verträge vorab überprüfen zu lassen. Die AK-Pflegeexpert:innen beraten rund um die Fördervoraussetzungen und checken auch Verträge mit Vermittlungsagenturen auf benachteiligende Klauseln."

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