10.5.2021

Langsames Internet: Was tun?

Die High-Speed-Internetangebote hören sich vielversprechend an, doch nach Vertragsabschluss folgt oftmals die ernüchternde Realität: Es kommt zu Ausfällen und nur ein Bruchteil der angegebenen Geschwindigkeit wird erreicht. "Internetdienstleister verweisen darauf, dass die versprochenen Geschwindigkeitswerte nur Maximalwerte sind und diese aus technischen Gründen nicht immer garantierbar sind", so AK-Konsumentenschützerin Birgit Auner.

Geschwindigkeit dokumentieren

Kommt es jedoch wiederholt zu deutlichen Unterschreitungen der versprochenen Geschwindigkeit oder längeren Ausfällen, haben Konsumentinnen und Konsumenten eventuell Anspruch darauf, weniger zu zahlen oder den Vertrag vorzeitig aufzulösen. In solchen Fällen rät Expertin Auner, einen zertifizier­ten Speedtest zu machen, "um die Mängel über einen längeren Zeitraum und zu unterschiedlichen Tageszeiten nachweisen zu können". Damit könne dann eine Behebung der Störung innerhalb einer angemessenen Frist oder der Austausch der defekten Hardware, etwa eines WLAN-Routers, gefordert werden. Bringt dies keinen Erfolg oder weigert sich der Provider, kann eine Preisminderung oder in gravierenden Fällen sogar eine Vertragsauflösung verlangt werden.

Vorab testen und Rücktrittsrecht

Manchmal bestehe die Möglichkeit, die Produkte vor dem Kauf unverbindlich zu testen. Ansonsten empfehlt Auner auch, mobile Geräte aus dem Bekanntenkreis auszuleihen und auszuprobieren. "Wenn der Internet-Vertrag online abgeschlossen wird, besteht außerdem ein 14-tägiges Rücktrittsrecht – kostenlos und ohne Angabe von Gründen", ergänzt die Konsumentenschützerin.

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