Beratung zu Lebensversicherung
Eine Grazer Pensionistin wurde beim Abschluss einer Lebensversicherung falsch beraten. © fizkes, adobe.stock.com
5.7.2022

AK-Erfolg: Bank muss Kundin nach falscher Beratung 5.000 Euro erstatten

Mit dem Versprechen auf höhere Zinsen und jederzeit verfügbares Kapital brachte eine Grazer Filiale der Bank Austria eine Pensionistin dazu, eine Lebensversicherung abzuschließen. Über mögliche Nachteile wurde die Frau freilich nicht aufgeklärt. Die böse Überraschung kam, als die Grazerin auf ihr Geld zugreifen wollte.

Seit 30 Jahren war eine heute 82-jährige Grazerin Kundin der Bank Austria und hatte bei dem Geldinstitut ihr Geld in Sparbüchern angelegt. Im Jahr 2019 wurde die damals 79-Jährige von Mitarbeitern ihrer Hausbank angesprochen, ob sie ihr Geld nicht gewinnbringender anlegen wolle. Versprochen wurde der Frau eine "flexible Vorsorge" in Form einer Lebensversicherung: Diese bringe bessere Zinsen als Sparbücher, gleichzeitig könne die Kundin jederzeit auf das investierte Geld zugreifen. Im Vertrauen auf die Angaben der Bank schloss die Frau eine Lebensversicherung ab, in die sie 50.000 Euro einzahlte. Was die Grazerin nicht wusste: Die Laufzeit der Versicherung betrug 35 Jahre. Zudem wurde sie von der Bank nicht darauf hingewiesen, dass Auszahlungen frühestens nach zehn Jahren möglich sind, ohne steuerliche Nachteile zu haben.

Auflösung kam teuer

Zwei Jahre später erkrankte die Grazerin und benötigte dringend das investierte Geld. Als sie die Versicherung auflöste, erhielt sie jedoch nur 45.000 zurück. Den Verlust verlangte die Frau von ihrer Bank zurück, da sie nie über die Nachteile einer vorzeitigen Auflösung aufgeklärt worden war. Da die Bank darauf beharrte, alles richtig gemacht zu haben, wandte sich die Kundin an die Arbeiterkammer. Für AK-Konsumentenschützerin Sandra Battisti war der Fall von Anfang an klar: "Eine Lebensversicherung mit einer Laufzeit von 35 Jahren ist kein passendes Anlageprodukt für eine fast 80-Jährige." Die Frau sei außerdem falsch beraten worden, da weder das eingezahlte Kapital stets verfügbar war, noch die Versicherung bessere Zinsen als ein Sparbuch gebracht hätte. Die Konsumentin hätte sich sonst nie für dieses Anlageprodukt entschieden. Die AK klagte die Bank, inzwischen gibt es ein – noch nicht rechtskräftiges – Urteil: Das Gericht gab der AK Recht, die Bank muss der Grazerin den gesamten Schaden von fast 5.000 Euro ersetzen.

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