Nicht von der Plattform auf andere Kanäle locken lassen, keine Vorauskasse akzeptieren: Dann ist der Kauf und Verkauf von Privat zu Privat über Internet Plattformen recht sicher.
Nicht von der Plattform auf andere Kanäle locken lassen, keine Vorauskasse akzeptieren: Dann ist der Kauf und Verkauf von Privat zu Privat über Internet-Plattformen recht sicher. © Aris Suwanmalee - stock.adobe.com, AK Stmk
19.12.2022

Betrug auf willhaben erkennen

Online-Plattformen wie willhaben mit ihren vielen Kleinanzeigen sind sehr beliebt und mit einiger Vorsicht auch recht sichere Möglichkeiten zum Kaufen und Verkaufen, etwa durch Verwendung von Plattform-Treuhandlösungen.

Kleinanzeigen-Plattformen bieten eine gute Möglichkeit, nicht mehr Gebrauchtes zu verkaufen oder günstige Waren und gesuchte Sammlerstücke zu ergattern. Viele Käufe, für die früher Flohmärkte, Messen oder Second-Hand-Läden aufgesucht werden mussten, passieren nun auf Internet-Plattformen. Dasselbe gilt für Verkäufe aller Art – die eigene Kleinanzeige erreicht auf willhaben und Co zigtausend mögliche Interessenten. Das haben natürlich auch Kriminelle erkannt.

Gefahren beim Kauf

Betrügerische Verkäuferinnen oder Verkäufer haben ein Ziel: Geld für nicht vorhandene oder minderwertige Ware zu erhalten. Wenn ein Angebot zu schön klingt um wahr zu sein, dann ist das oft tatsächlich der Fall, sagt Bettina Schrittwieser, Leiterin AK-Konsumentenschutz: "Grundsätzlich sollte man Vorauskassa vermeiden oder von der Internet-Plattform angebotene Treuhandlösungen in Anspruch nehmen." Man solle sich nicht von den Kommunikationskanälen der Plattform weglocken lassen, denn das sei ein Hinweis auf Betrug. Kriminelle versuchen so, Filter der Plattformen, die betrügerische Texte automatisiert erkennen, zu umgehen.

Gefahren beim Verkauf

Beim Verkauf über Kleinanzeigen ist Vorsicht geboten, wenn Käuferinnen und Käufer sagen, sie seien im Ausland und würden das Geld überweisen. Dann folgen oft gefälschte Zahlungsbestätigungen oder es wird versprochen, der Betrag werde nach Erhalt einer Versandbestätigung freigegeben. Verantwortlich, dass ein Paket ankommt, ist die Verkäuferin oder der Verkäufer, sagt die AK-Expertin. "Sollte jemand erklären, dass ein Paket nie angekommen ist, sollte immer Anzeige erstattet werden, wenn nicht nachweisbar ist, dass das Paket tatsächlich am Postweg verloren gegangen ist." Gewerbliche Anbieter Probleme beim Verkauf von Privat zu Privat kann der Konsumentenschutz nicht lösen, sagt Schrittwieser und verweist auf zivil- oder strafrechtliche Schritte. Bei gewerblichen Anbietern hingegen gibt es nach Kaufabschluss ein 14-tägiges Rücktrittsrecht. Mühsam kann es aber werden, wenn der Rücktritt oder das Zurücksenden extra schwergemacht wird oder hohe Kosten anfallen. 

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