Lehr­lingseinkommen

Jedem Lehrling steht ein Lehrlingseinkommen (vorher: Lehrlingsentschädigung) zu. Die Höhe ist in der Regel durch den Kollektiv­ver­trag geregelt und nach Lehrjahren ge­staffelt.

Ist in einem Lehrberuf kein kollektivvertragliches Lehrlingseinkommen vor­ge­seh­en, richtet sich die Höhe nach der Vereinbarung im Lehrvertrag. Es gebührt jedenfalls ein "ortsübliches" Entgelt. 

Wann wird das Geld bezahlt?

Die Auszahlung erfolgt in der Regel monatlich. Über den Abrechnungszeitraum muss der Arbeitgeber eine Abrechnung ausstellen. Diese muss 

  • schriftlich 
  • übersichtlich
  • nachvollziehbar und 
  • vollständig sein. 

Sonderzahlungen

Ebenfalls im Kollektivvertrag geregelt ist der Anspruch auf Sonderzahlungen (Weihnachtsremuneration, Urlaubszuschuss) sowie deren Höhe. Falls es im Lehrberuf keine kollektivvertragliche Regelung gibt, muss der Betrag im Lehrvertrag vereinbart werden, damit er zusteht. 

Wichtig!

Das Lehrlingseinkommen erhalten Lehrlinge auch während der Un­ter­richts­zeit in der Be­rufs­schule sowie für die Dauer der Lehr­ab­schluss­prüf­ung.

Geld bei Krankheit

Können Sie wegen Krankheit nicht arbeiten, haben Sie Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Sie bekommen also so bezahlt, als würden Sie ganz normal arbeiten gehen. 

Pro Lehrjahr stehen Ihnen folgende Beträge zu:

  • Für acht Wochen das volle Lehrlingseinkommen und für weitere vier Wochen ein Teilentgelt in der Höhe des Unterschiedsbetrages zwischen dem vollen Lehrlingseinkommen und dem Krankengeld von der Gesundheitskasse. 

  • Ist dieser Anspruch innerhalb eines Lehrjahres ausgeschöpft, bekommen Sie bei einer weiteren Ar­beits­ver­hind­erung infolge Krankheit innerhalb desselben Lehrjahres für die ersten drei Tage der Ar­beits­ver­hind­er­ung das volle Lehrlingseinkommen.

  • Für die übrige Zeit der Arbeitsverhinderung, längstens jedoch bis zur Dauer von sechs weiteren Wochen, haben Sie Anspruch auf ein Teilentgelt in der Höhe des oben angeführten Unterschiedsbetrages.

Geld nach einem Arbeitsunfall

Sind Sie auf Grund eines Arbeitsunfalles oder einer Berufskrankheit in Krankenstand, so steht Ihnen bis zur Dauer von acht Wochen das volle Lehrlingseinkommen und für weitere vier Wochen ein Teilentgelt in der Höhe des Unterschiedsbetrages zwischen dem vollen Lehrlingseinkommen und dem Krankengeld von der Gesundheitskasse zu. Und zwar ohne Rücksicht auf andere Zeiten einer Arbeitsverhinderung.  

Geld bei Arbeitsverhinderung?

Sind Sie aus einem wichtigen persönlichen Grund vorübergehend gehindert, am Arbeitsplatz zu erscheinen (z.B. Arztbesuch, Behördenweg, besondere familiäre Ereignisse), so steht Ihnen die Fortzahlung des Ent­gelt­es in der Höhe des Lehrlingseinkommens zu, sofern das jeweilige Ereignis in die Arbeitszeit gefallen ist und es Ihnen nicht möglich war, beispielsweise den Arztbesuch in Ihrer Freizeit zu erledigen.

Downloads

Links

Kontakt

Kontakt

Bildung und Betriebssport
05-7799-2497
bildung@akstmk.at
betriebssport@akstmk.at

Jugend und Lehrausbildung
05-7799-2427 
jugend@akstmk.at 

Öffnungszeiten 
Mo bis Do 8 - 16 Uhr
Fr 8 - 13 Uhr

Das könnte Sie auch interessieren

Der Hochbau-Lehrling Alexander Mauerhofer verbringt als Teil seiner Ausbildung einige Wochen am Lehrbauhof in Übelbach.

Gute Ausbildung hängt von der Branche ab

Nach der Lehre gut ausgebildet als Fachkraft durchstarten: Die Baubranche zeigt es mit hochwertigen Ausbildungsbedingungen und Jobchancen vor.

Auch für Lehrlinge ist der Schulbesuch noch nicht vorbei: Jeder Lehrling muss während der Lehrzeit die Berufsschule besuchen. Hier lernen Lehrlinge nicht nur fachspezifsches Wissen, sondern erhalten auch Allgemeinbildung.

Die Berufsschule: 6 Fragen und Antworten

Rund ums Thema Berufsschule haben Lehrlinge und Eltern oft Fragen. AK-Expertin Karin Ladenberger gibt Antworten auf die sechs häufigsten Fragen.

Beim Gespräch unter Kollegen erfuhr der Lehrling, dass er zu wenig bezahlt bekam.

Lehrling bekam nur den halben Stundensatz

Die Arbeit am Bau gehört entsprechend entlohnt. Ein Dienstgeber sah das nicht so und bezahlte seinen Lehrling unter dem Kollektivvertrag. Die AK half.