Pensionistin lächelt in die Kamera
Frauen sollten bei der Altersvorsorge einige wesentliche Punkte beachten. © PictureArt, stock.adobe.com
21.2.2022

Pensions-Reförmchen reichen nicht

977 Euro betrug die Median-Alterspension der österreichischen Frauen im Jahr 2020; 1.858 Euro jene der Männer. "Median" bedeutet, dass jeweils die Hälfte der Beziehenden eine Pension erhält, die  darunter liegt. Um Frauen im Alter gleich gut finanziell abzusichern wie Männer, wird es also eine größere Pensionsreform benötigen. Eine kleine, ein Reförmchen sozusagen, ist mit Jahresbeginn in Kraft getreten.

Mit Ende 2021 ist nämlich die "Hacklerregelung" ausgelaufen, eine Bestimmung, die Männern nach 45 Beitragsjahren (bei Frauen war die Länge gestaffelt) auch vor dem Erreichen des gesetzlichen Regelpensionsalters den Bezug einer abschlagsfreien Pension ermöglicht hat. Frauen müssen der Regelung keine Träne nachweinen, legte doch ÖVP-Sozialsprecher August Wöginger kürzlich in einer Aussendung offen, dass unter rund 11.000 als "Hackler" anerkannten PensionistInnen im Jahr 2021 nur zwei (!) Frauen waren.

Tropfen auf den heißen Stein

Anstelle der Hacklerregelung wir der Frühstarterbonus eingeführt. Das heißt, dass es für jeden Beitragsmonat zur Pensionsversicherung, der zwischen dem 15. und dem 20. Lebensjahr geleistet wurde, einen Euro Zuschlag zur Pension geben soll. Voraussetzung ist, dass man insgesamt über mindestens 300 Beitragsmonate (= 25 Jahre) verfügt und von diesen 25 Jahren mindestens 12 Monate vor dem 20. Lebensjahr pensionsversicherungspflichtig gearbeitet hat.  Allerdings ist der Frühstarterbonus mit 60 Euro pro Monat gedeckelt, kann also die derzeitige Lücke zwischen den Frauen- und Männerpensionen von 881 Euro keinesfalls abdecken.

Von Anfang an

Die Frauenreferentin der Arbeiterkammer, Bernadette Pöcheim, empfiehlt Frauen, in Bezug auf ihre Altersvorsorge ein paar wesentliche Punkte zu beachten: "Es beginnt bei der Berufswahl", so Pöcheim. "Es ist beileibe nicht unfein, sich vorab zu erkundigen, welche Gehälter in einem Beruf üblich sind und dieses Wissen in die Berufsentscheidung einfließen zu lassen." Gehaltsverhandlungen bei Einstellungsgesprächen, aber auch im Laufe der Karriere sollten nicht zu defensiv – und im Wissen branchenüblicher Löhne – geführt werden.

Die größte Hürde auf dem Weg zu geschlechtergerechten Pensionen bleibt allerdings die Familienplanung. Kinder brauchen Zeit und Aufmerksamkeit  und die sollen sie auch erhalten. Von beiden Elternteilen. „Machen Vater und Mutter kürzere Berufsunterbrechungen, fällt der Wiedereinstieg leichter“, betont Pöcheim. "Entscheidet sich die Familie trotzdem für eine längere Berufsunterbrechung der Mutter, sollte das Paar unbedingt das Pensionssplitting nutzen, bei dem der berufstätige Elternteil für diesen Zeitraum dem anderen einen Teil seiner Pension überschreibt."

Beiträge für das fiktive Gehalt

Die Zeit bei den Kindern ist grundsätzlich auch für die Pension keine verlorene Zeit; immerhin zahlt der Staat für die ersten vier Lebensjahre eines Kindes dem betreuenden Elternteil Pensionsbeiträge für ein fiktives Gehalt. Im Jahr 2022 beträgt dieses fiktive Gehalt 2.027,75 Euro. "Wichtig zu wissen ist, dass dieser Pensionsbeitrag nicht verlorengeht, wenn der betreuende Elternteil zusätzlich auch arbeiten geht. Dann werden die aus der Berufstätigkeit gewonnenen Pensionsbeiträge zu jenen des Staates hinzugezählt", betont die AK-Frauenreferentin.

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