Wenn der Chef keine Arbeit hat ...
Es ist gerade nichts zu tun und der Chef will Sie gegen Gutstunden bzw. Zeitausgleich oder Urlaub nachhause schicken? Sie müssen nicht zustimmen!
Nach dem Konkurs ihres alten Arbeitgebers fand Petra K. eine neue Arbeitsstelle als Kellnerin in einem Wirtshaus. Im Arbeitsvertrag wurde eine Vollzeitbeschäftigung von 40 Wochenstunden vereinbart. Darin enthalten war aber auch eine Klausel, wonach nur die tatsächlich geleisteten Stunden bezahlt würden.
Immer wieder gab es Monate mit weniger Geschäft. Petra wurde also oft zu weniger Diensten eingeteilt – und bekam auch nur diese bezahlt. Sie wollte mehr arbeiten und sprach ihren Chef darauf an. „Das Lokal läuft gerade nicht gut - keine Gäste, keine Arbeit“, gab der Wirt zurück und vertröstete Petra von Monat zu Monat. Immer wieder versprach er ihr mehr Arbeitseinsätze. Doch es kam sogar schlimmer: Nach acht Monaten guter Arbeit im Betrieb wurde Petra einfach gekündigt. Weil sie sich diese Ungerechtigkeit nicht gefallen lassen wollte, erkundigte sie sich bei der AK, ob sie wirklich richtig entlohnt worden war.
Das BeraterInnen-Team der AK konnte Petras Zweifel sofort bestätigen: Bei einem Vertrag für 40 Stunden müssen auch 40 Stunden entlohnt werden. Die Klausel, wonach nur der tatsächliche Arbeitseinsatz bezahlt wird, ist rechtlich nicht in Ordnung. Kein Arbeitgeber darf sein wirtschaftliches Risiko auf seine ArbeitnehmerInnen abwälzen. Durch Intervention der AK erhielt Petra K. so die gesamte Lohndifferenz, inklusive aller ihr zustehenden Sonderzahlungen – insgesamt rund 2.400 Euro netto.
Schnell stellte sich außerdem heraus: Petra K. war nicht das einzige Opfer dieser Ungerechtigkeit. Insgesamt 14 KollegInnen, die beim selben Arbeitgeber gearbeitet hatten, meldeten sich bei der AK und konnten ihr Recht durchsetzen. Alle bekamen das ausstehende Geld.
Was sind Ihre Rechte, wenn der Chef keine Arbeit hat? Die wichtigsten Infos können Sie hier nachlesen!
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Datum: 25.05.2018,
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