Wahlanfechtung
Ab der Kundmachung des Ergebnisses der Betriebsratswahl läuft eine Anfechtungsfrist von einem Monat.
Wahlvorschläge sind bis spätestens zwei Wochen vor dem ersten Wahltag bei einem Mitglied des Wahlvorstandes schriftlich einzubringen.
Bei der Erstellung des Wahlvorschlages ist darauf zu achten, wie viele aktive Betriebsratsmitglieder maximal gewählt werden können (Mandatszahl siehe untenstehende Tabelle) und ob die vorgesehenen Kandidaten das passive Wahlrecht besitzen.
Der Wahlvorschlag darf laut Gesetz höchstens doppelt so viele Wahlwerber enthalten, als Betriebsratsmitglieder zu wählen sind. Damit ist gesichert, dass auch genügend Ersatzmitglieder für den Betriebsrat zur Verfügung stehen. Der Wahlvorschlag kann – muss aber nicht – als Liste einer bestimmten Gruppe oder Partei gekennzeichnet sein. Ist keine Bezeichnung angegeben, so benennt der Wahlvorstand die Liste nach dem erstgereihten Kandidaten.
Im Betrieb beschäftigte Arbeitnehmer | zu wählende Betriebsrats- mitglieder | erforderliche Unterstützungs- unterschriften | Anrechenbare Unterstützungs- unterschriften von Wahlwerbern |
---|---|---|---|
5 – 9 | 1 | 2 | 1 |
10 – 19 | 2 | 4 | 2 |
20 – 50 | 3 | 6 | 3 |
51 – 100 | 4 | 8 | 4 |
101 – 200 | 5 | 9 | 4 |
201 – 300 | 6 | 10 | 5 |
301 – 400 | 7 | 11 | 5 |
401 – 500 | 8 | 12 | 6 |
501 - 600 | 9 | 13 | 6 |
601 - 700 | 10 | 14 | 7 |
701 - 800 | 11 | 15 | 7 |
801 - 900 | 12 | 16 | 8 |
901 - 1000 | 13 | 17 | 8 |
1001 - 1400 | 14 | 18 | 9 |
1401 - 1800 | 15 | 19 | 9 |
1801 - 2200 | 16 | 20 | 10 |
2201 - 2600 | 17 | 21 | 10 |
2601 - 3000 | 18 | 22 | 11 |
3001 - 3400 | 19 | 23 | 11 |
3401 - 3800 | 20 | 24 | 12 |
3801 - 4200 | 21 | 25 | 12 |
4201 - 4600 | 22 | 26 | 13 |
4601 - 5000 | 23 | 27 | 13 |
Neben der Liste der Kandidaten und dem Namen eines Unterzeichnenden, der als Vertreter des Wahlvorschlages gilt, müssen auf dem Wahlvorschlag die erforderlichen Unterstützungsunterschriften von Arbeitnehmern stehen. Es ist auch durchaus möglich, dass ein Arbeitnehmer auf mehreren Wahlvorschlägen kandidiert.
Er muss sich nur dann entscheiden, für welche Liste er ein Mandat annimmt, wenn er auf mehreren Wahlvorschlägen gewählt wurde. Die Wahlwerber sind auf dem Wahlvorschlag unter Angabe des Familien- und Vornamen sowie des Geburtsdatums in der beantragten Reihenfolge anzugeben.
Jeder Wahlwerber der seine Absicht zu kandidieren äußert, genießt den besonderen Kündigungs- und Entlassungsschutz. Dazu genügt es schon, wenn er seine Absicht mit einem Arbeitskollegen bespricht. Kommt er allerdings trotz seines Bemühens schlussendlich auf keine wahlwerbende Liste, so endet der Schutz mit dem Zeitpunkt, in dem die Einreichungsfrist für Wahlvorschläge zu Ende geht.
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