Pendlerbeihilfe für 2017
Knapp 9.000 Steirerinnen und Steirer haben 2017 eine Beihilfe fürs Pendeln ausbezahlt bekommen. Nach einem Ansuchen bei der steirischen Arbeiterkammer haben sie im Durchschnitt 124 Euro erhalten. Die maximale Förderung beträgt 389 Euro pro Jahr. Die Arbeiterkammer übernimmt die komplette formale Abwicklung und finanziert auch ein Drittel der gesamten Förderungssumme.
Wer hat Anspruch ?
- Hauptwohnsitz in der Steiermark. Strecke zur Arbeit muss in eine Richtung mindestens 25 Kilometer lang sein.
- Jahresbruttoeinkommen nicht über 31.800 Euro (ohne Familienbeihilfe, aber inklusive 13. + 14. Gehalt).
- Die PendlerInnenbeihilfe wird grundsätzlich rückwirkend für das Vorjahr gewährt.
- Die Frist für die Beantragung der PendlerInnenbeihilfe 2017 endet mit 31.12.2018.
- Auch Lehrlinge haben Anspruch, wenn sie in der Berufsschule im Internat untergebracht sind oder die Lehrlingsfreifahrt zum Ausbildungsort nicht nützen können.
- Antragsformulare samt Richtlinie finden Sie rechts in der Infobox oder in den Gemeindeämtern, Firmen bei den Betriebsräten, sowie in der AK-Zentrale in Graz und allen AK-Außenstellen.
Einfach abgeben oder schicken
Die ausgefüllten Anträge und die erforderlichen Nachweise können in der AK-Zentrale oder in allen AK-Außenstellen abgegeben werden.
Per Post an die Arbeiterkammer Steiermark, PendlerInnenbeihilfe, Hans-Resel-Gasse 8-14, 8020 Graz schicken.
Artikel, die Sie auch interessieren könnten ...
Alle AK-Broschüren
Hier finden Sie alle unsere Broschüren zu den Themen Arbeit, Bildung, Konsumentenschutz, Gesundheit & Pflege, Wirtschaft und Sozialversicherung.
Ihre ACard-Vorteile
Angebote für Bildung, Reisen, Freizeit und Mobilität sowie Kulturveranstaltungen und Informationen zur Mitgliederkarte.