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Längst betrifft es nicht mehr nur eine Handvoll Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, deren Dienstverhältnis nichts mit Normalarbeitszeit und automatischer sozialer Sicherheit zu tun hat. Mehr als eine Million Österreicherinnen und Österreicher sind mittlerweile "atypisch" beschäftigt, arbeiten also beispielsweise geringfügig, in Teilzeit oder über Leiharbeitsfirmen. Gerade Frauen sind oft – in der heißen Familienphase oder im Zuge eines schwierigen Wiedereinstiegs in das Arbeitsleben – nur geringfügig beschäftigt. Das bedeutet, dass sie so wenig verdienen, dass sie nicht sozialversichert sind, sofern sie nicht privat vorsorgen. Sie haben nur eine Unfallversicherung, aber weder Kranken- noch Pensionsversicherung.
Trotz dieses gravierenden Mankos kann eine geringfügige Beschäftigung die berühmte Zehe in der Tür sein, wenn es darum geht, einem Unternehmen zu beweisen, wie gut die eigene Qualifikation und Arbeitshaltung in dieses berufliche Umfeld passen. "Als Arbeiterkammer sehen wir die Zunahme der geringfügigen Beschäftigungen naturgemäß kritisch, weil sie den Betroffenen keine ausreichende finanzielle und soziale Absicherung bieten", betont AK Gleichstellungsreferentin Mag. Bernadette Pöcheim. "Aber manchmal kann die geringfügige Mitarbeit ein guter Türöffner sein – oder in einer kurzen Phase die einzige Möglichkeit, neben den familiären Verpflichtungen nicht ganz den Anschluss an den Arbeitsmarkt zu verlieren."
Viele Arbeitgeber setzen ihre geringfügig Beschäftigten ein, um Arbeitsspitzen abzudecken. Dafür waren die bisherigen starren Regelungen nicht immer passend: Durch eine tägliche Einkommensgrenze von 31,92 Euro im vergangenen Jahr waren die Geringfügigen zu Spitzenzeiten – an Aktionstagen, auf Messen etc. – nur eingeschränkt einsetzbar. Diese Hürde ist mit Jahresbeginn 2017 gefallen: Ab jetzt reicht das Einhalten der monatlichen Verdienstgrenze, um weiter geringfügig beschäftigt zu sein. Diese Grenze wird alljährlich angepasst und beträgt für 2017 nun 425,70 Euro.
Allen, die es sich leisten können, von diesem niedrigen Gehalt noch etwas "abzuzweigen", rät Pöcheim dringend, von der Möglichkeit der Selbstversicherung Gebrauch zu machen. Dafür ist heuer ein monatlicher Pauschalbetrag von 60,09 Euro (im Vorjahr 58,68) zwölfmal jährlich zu entrichten (wenn im kompletten Zeitraum lediglich eine geringfügige Beschäftigung besteht). Mit diesem Beitrag ist nicht nur für eine eigene Krankenversicherung gesorgt, die oft auch durch eine Mitversicherung durch den Partner abzudecken wäre, sondern vor allem für eine eigene Pensionsversicherung. "Die Selbstversicherung zur Geringfügigkeit ist eine der kostengünstigsten Möglichkeiten, Pensionsmonate zu sammeln und sollte daher, wenn möglich, genutzt werden", rät Pöcheim.
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