Mietvertrag
Ein Mietvertrag ist eine mündliche oder schriftliche Vereinbarung zwischen einem Vermieter (Eigentümer, Hauptmieter) und dem Mieter (bzw. Untermieter). Der Mietvertrag kommt mit der Einigung der Vertragsparteien über den Mietgegenstand und den Mietzins zustande. Das bedeutet, dass Vermieter und Mieter an den Vertrag gebunden sind und ein grundloser Rücktritt nicht mehr zulässig ist.
Lassen Sie sich alle mündlichen Zusicherungen (z.B. Benützung von Parkplatz, Garage, Wasch- und Trockenraum, Hobbyraum, Gartenmitbenützung etc.) schriftlich bestätigen.
Mietverträge können unbefristet oder befristet (zB für 5 Jahre) abgeschlossen werden. Bei befristeten Verträgen sind Sie für die Dauer der Befristung an den Vertrag gebunden. Ein gesetzliches vorzeitiges Kündigungsrecht gibt es nur in bestimmten Fällen und auch dann erst nach Ablauf eines Jahres zum Monatsletzten unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten. Es empfiehlt sich daher bei befristeten Mietverträgen in jedem Fall die Aufnahme einer sogenannten Ausstiegsklausel, etwa mit dem Wortlaut ... "der Mieter ist berechtigt, das Mietverhältnis unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist schriftlich aufzukündigen".
Vertragserrichtungskosten
Bei mietengeschützten Wohnungen dürfen keine
Vertragserrichtungskosten verlangt werden, da der Abschluss eines Mietvertrages
eine typische Verwaltungstätigkeit darstellt und der damit verbundene Aufwand
durch das Verwaltungshonorar abgedeckt ist, das dem Mieter ohnehin als
Betriebskosten verrechnet wird.
Für den Abschluss des schriftlichen
Mietvertrages ist grundsätzlich die Beiziehung eines Rechtsanwaltes oder Notars
keine Voraussetzung. Es reicht jedes Blatt Papier, auf dem der
Vermieter und der Mieter die wesentlichen Vertragsbestandteile festlegen und
unterschreiben.
Eine langjährige Forderung der AK wurde nun umgesetzt: Mietvertragsgebühren für Wohnräume dürfen nicht mehr eingehoben werden. Dies betrifft die „Vertragsgebühr“, nicht eine allfällige Maklerprovision. Die Befreiung von der Vergebührung des Mietvertrags gilt für Mietverträge über Wohnraum, die ab dem 11. November 2017 abgeschlossen werden. Bis zu diesem Tag abgeschlossene Wohnungsmietverträge sind unverändert gebührenpflichtig. Bei gewerblich genutzten Immobilien wird die, an das Finanzamt abzuführende, Mietvertragsgebühr beibehalten.
Tipps für den Mietvertragsabschluss
- Lesen Sie sich den Mietvertrag vor Unterschrift sorgfältig durch.
- Fragen Sie nach, wenn eine Klausel unverständlich ist.
- Halten Sie alle mündlichen Vereinbarungen schriftlich fest.
- Name und Adresse des Vermieters sollen im Vertrag aufscheinen.
- Bezeichnen Sie das Mietobjekt samt Zubehör (Kellerabteil, Abstellplatz,
etc.) und Inventar sowie den Zustand genau und halten Sie etwaige Mängel fest.
- Legen Sie Mietbeginn, Laufzeit und Mietzinshöhe klar fest.
- Lassen Sie sich alle Kosten wie Kaution, Baukostenzuschuss, Ablöse,
Vergebührung, etc. schriftlich bestätigen (Quittung).
- Verlangen Sie eine Ausfertigung des Mietvertrages.