Prämiengeförderte Zukunftsvorsorge
Was bringt die Zukunftsvorsorge neu den Konsumenten?
Für die Zukunftsvorsorge gelten seit 1. August 2013 neue gesetzliche Vorgaben. Die Neuregelung für Neuverträge, das ein Zwei-Phasen-Modell vorsieht, geht aber nur teilweise in die richtige Richtung, bewertet die AK. Für bestehende Verträge gibt es eine Umstiegsmöglichkeit auf das neue Modell unter der Voraussetzung, dass der Vertrag bereits zehn Jahre läuft. Wer einen bestehenden Vertrag hat, soll sich den Umstieg genauso gut überlegen wie ein Neueinsteiger.
AK Bewertung
Es wird noch immer ein Mindestanteil an Aktien (unter 50-Jährige: 15 bis 60 Prozent, für über 50-Jährige von fünf bis 50 Prozent) vorgeschrieben, kritisiert die AK. Die neuen Infopflichten wie Angabe der Kosten vor Vertragsabschluss, Veranlagungsstrategie und der Hinweis auf die garantierte Rente sind zwar positiv, aber es gibt keine Verpflichtung für Planberechnungen mit verschiedenen Verzinsungsszenarien, die auch die Nullverzinsung enthält. Dabei sollte noch die Inflation berücksichtigt werden, damit KonsumentInnen ein klares Bild vom realen Ertrag bekommen. Für bestehende Verträge gibt es eine Umstiegsmöglichkeit auf das neue Modell unter der Voraussetzung, dass der Vertrag bereits zehn Jahre läuft.
Die staatliche Prämie ist nicht gleichbedeutend mit der Rendite. Wer 100 Euro pro Monat einzahlt, hat mit der Kapitalgarantie und der jetzigen staatlichen Prämie nach zehn Jahren gerade einmal eine Rendite von 0,8 Prozent.
Schriftliche Informationen
Künftig müssen Versicherer den KonsumentInnen vor Abschluss eines neuen Vertrages die Kosten schriftlich aufschlüsseln und über den veranlagten Betrag, die Veranlagungsstrategie und Rechnungsgrundlagen zur Berechnung der Rente sowie darüber ob die Rente garantiert ist oder nicht, informieren. Wie das in der Praxis umgesetzt wird, wird die AK im Auge behalten. Überdies gibt es neue Bandbreiten bei der Aktienquote für die investierten Prämien. Und: Die gesetzlich festgelegte Kapitalgarantie bleibt erhalten, also die Einzahlungen während der Laufzeit plus die kassierte staatliche Prämie (2017: 4,25 Prozent).
Die AK fordert, dass den Verbrauchern rechtzeitig vor Vertragsabschluss ein Produktinformationsblatt ausgehändigt wird, in dem nicht nur die Punkte enthalten sind, die das Gesetz bereits jetzt vorsieht, sondern auch der Produktnamen (samt eindeutiger Produktbezeichnung), der Produktgeber (Anbieter), ein deutlicher Hinweis auf die Bindung und die mangelnde Kündigungsmöglichkeit vor Ablauf von 10 Jahren, die Folgen der Kündigung (Halbierung der Prämie, Nachversteuerung von Erträgen), vertraglich vereinbarte Laufzeit sowie eindeutige Informationen darüber, ob die Kapitalgarantie auch in anderen Fällen als dem gesetzlich normierten Sachverhalt– nämlich bei Rentenauszahlung – gilt.
Worauf KonsumentInnen aufpassen sollten
Die prämiengeförderte
Zukunftsvorsorge ist ein höchst komplexes Produkt. VerbraucherInnen tun sich
oft schwer, die Vertragsbedingungen, Produktgestaltung und Neuangebote zu
verstehen.
Was es für KonsumentInnen zu beachten gibt
Für bereits bestehende und neu abzuschließende Zukunftsvorsorgeverträge gilt: Vor Ablauf von zehn Jahren können Sie nicht kündigen. Bei bestehenden Verträgen kann man lediglich Prämien freistellen lassen. Dabei ist auf eventuell anfallende laufende Verwaltungskosten zu achten. Nach der zehnjährigen Mindestlaufzeit kann von einem bestehenden Vertrag auf das neue Zweiphasenmodell umgestellt werden. Das gilt als Vertragsänderung und ist kostenlos. Vorsicht ist geboten, wenn ein völlig neuer Vertrag angeboten wird, da das in der Regel mit Kosten verbunden ist.
Die Kapitalgarantie gibt es gesetzlich nur im Fall der Inanspruchnahme einer Rente. Lässt man sich den Betrag einmalig auszahlen, hat man nur die Kapitalgarantie, wenn diese im Vertrag zugesichert ist. Zudem ist die Hälfte der Prämie zurückzuzahlen und Erträge mit der Kapitalertragssteuer zu versteuern.
Einige Anbieter werben bereits mit dem Steuervorteil – „Ihre Zusatzpension mit staatlicher Prämie“. Achtung: Die staatliche Prämie ist nicht ident mit der Rendite.
Schließen Sie Verträge nicht vorschnell ab. Es gibt etwa große Bandbreiten bei der Aktienveranlagung oder Zusatztarife wie Unfalltod, die den Vergleich erschweren. Zudem ist die lange Mindestbindefrist zu beachten.
Vor Vertragsabschluss auf schriftliche Unterlagen bestehen und alles genau prüfen.
Indexklausen in den Verträgen beachten – eine jährliche Anpassung der Prämie führt zu einer beträchtlichen Verteuerung der Prämie.