Versicherung kann bei teuren Rädern sinnvoll sein
Mehr als 22.500 Fahrräder und E-Bikes wurden im Vorjahr als gestohlen gemeldet. Die AK hat jetzt verschiedene Rad-Versicherungen geprüft.
Wenn der Christbaum brennt, ist der Schaden in der Wohnung oder im Haus meist groß. Eine Haushaltsversicherung deckt diesen ab und zahlt auch, wenn Personen dadurch verletzt werden.
Damit ein Schaden durch eine Versicherung abgedeckt wird, gilt es Voraussetzungen zu erfüllen. „Die Versicherung zahlt nur dann, wenn der Schaden durch ein im Haushalt lebendes Familienmitglied verursacht wird. Bei einer WG muss die Person in die Haushaltsversicherung einbezogen sein“, erklärt AK-Konsumentenschützer Herbert Erhart. Wird der Brand von jemand anderem verursacht, dann übernimmt die eigene Versicherung keine Deckung. Verfügt diese Person über eine Haushaltsversicherung, ist der Schaden durch diese zu ersetzen.
Üblicherweise ist in der Haushalts- auch eine Haftpflichtversicherung inkludiert, diese muss dann für einen Schaden, der bei einer Nachbarwohnung entsteht, aufkommen. Werden bei Mehrfamilienhäusern auch Gebäudeteile beschädigt, dann ist die Gebäudeversicherung zur Deckung verpflichtet. Diese fordert jedoch im Fall von Vorsatz oder Fahrlässigkeit beim Verursacher des Schadens die Kosten zurück.
Da ein Christbaumbrand in vielen Fällen nicht nur leichtsinnig, sondern durch grobe Fahrlässigkeit entsteht, ist es besonders wichtig darauf zu achten, dass die eigene Haushalts-/Haftpflichtversicherung auch Schäden abdeckt, die durch grobe Fahrlässigkeit entstehen, rät Erhart.
Ist es zu einem Christbaumbrand gekommen, müssen die Versicherung und der Vermieter bzw. die Hausverwaltung umgehend informiert werden. Vor einer Schadensbehebung muss eine sachverständige Begutachtung erfolgen.
Trotz Versicherungsschutz sind Maßnahmen zu ergreifen, die einen Brand verhindern. Als Vorsichtsmaßnahme immer einen Feuerlöscher oder eine Brandschutzdecke bereithalten. Christbäume trocknen in der Wohnung sehr rasch aus, auch Ständer mit Wasserbehälter können dies nicht verhindern. Wenn der Baum bereits ein paar Tage steht, sollten deshalb Wachskerzen oder Sternspritzer nicht mehr angezündet werden. Generell gilt: Sobald Feuer im Spiel ist, sollte alles nur unter Aufsicht geschehen und die Zünder fernab von Kinderhänden aufbewahrt werden. Tipp: LED-Kerzen bringen den Christbaum gefahrlos zum Strahlen.
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