Wenn die Telefonrechnung nicht stimmt
Sie haben eine hohe Telefonrechnung bekommen und zweifeln an deren Richtigkeit? Die Ursachen für unerklärbare hohe Rechnungen können vielfältig sein: ein Roamingpartner kann falsche Informationen geliefert haben, Auslandsdialerprogramme haben sich übers Internet eingenistet etc.
Überprüfen Sie zunächst den Verrechnungszeitraum auf der Rechnung und fordern Sie einen Einzelgesprächsnachweis an, um einen präzisen Überblick über den Zeitpunkt bzw. die Dauer der Gespräche und die gerufenen Zone zu erhalten. Der Einzelgesprächsnachweis muss kostenlos zur Verfügung gestellt werden.
Einspruch beim Betreiber
Wird anhand dieser Überprüfung ein dem Anbieter zurechenbarer Fehler vermutet oder keine plausible Erklärung für die üppige Telefonrechnung gefunden, sollten Sie bei Ihrem Betreiber schriftlich Einspruch gegen die Rechnung erheben und eine technische Überprüfung verlangen.
Wie lange Sie Einspruchsfrist haben
Wenn Sie die Richtigkeit Ihrer Rechnung bezweifeln, haben Sie drei Monate Einspruchsfrist.
Einspruch bei der Telekom Regulierungs-GmbH
Aufgeschoben ist die Fälligkeit des strittigen Betrages
bis zum Ende des Verfahrens, wenn Sie ein ausgefülltes Formular zur
Registrierung Ihres Einspruchs sowie eine Kopie des Einspruchs und der Rechnung
an die RTR schicken, die Rundfunk und Telekom
Regulierungs-GmbH (1060, Mariahilfer Straße 77-79).
Der Betreiber kann
jedoch den Durchschnittsbetrag der drei davor liegenden Rechnungen fällig
stellen. Lehnt er Ihren Einspruch ab, kann der Streit unter Umständen über das
RTR-Schlichtungsservice beigelegt werden. Die Schlichtungsstelle können
Sie innerhalb eines Jahres anrufen, beginnend ab dem Zeitpunkt, zu dem Sie die Beschwerde beim Betreiber erhoben haben. Bitte stellen Sie der Schlichtungsstelle alle wichtigen Unterlagen zur Verfügung, zum Beispiel den Einspruch und die Rechnungen.