Textilien auf UV-Schutz getestet
Bei Textilien mit UV-Schutz ist vieles für die KonsumentInnen noch löchrig, ergab eine umfassende Studie des AK-Konsumentenschutzes. Die Arbeiterkammer fordert wie für Sonnencremen eine verbindliche Kennzeichnung.
Egal ob Kleinkinder, Menschen mit heller Haut oder Beschäftigte, die im Freien arbeiten – ein guter Schutz gegen schädliche Anteile des Sonnenlichts ist in den Sommermonaten von großer Bedeutung. Geraten wird zu Kleidung, die die UV-Strahlung abhält. Die AK-Marktforschung hat das entsprechende Angebot sondiert und 24 Testkäufe mit UV-Schutz sowie zum Vergleich sechs Produkte ohne diese Auslobung in den Bereichen Kinder-, Freizeit- und Arbeitsbekleidung prüfen lassen. Die Angaben zum Sonnenschutz an den Textilien oder nur in Prospekten oder der Firmenhomepage waren höchst unterschiedlich, etwa UV-Schutz, UV-Protection, 95% UV-Schutz oder 50+ UPF. Der UV-Schutzfaktor UPF gibt wie der Lichtschutzfaktor LSF bei Sonnencremen an, um wie viel länger man sich in der Sonne aufhalten kann, ohne Hautschäden davon zu tragen.
Fünf von 18 Produkten bemängelt
Die angegebenen Schutzwerte beziehen sich auf den Neuzustand. Fünf von 18 Produkten erfüllen die Herstellerangabe jedoch nicht. Da Textilien aber getragen und gewaschen werden, wurde der UV-Schutz in nassem Zustand, nach Abnützung und mehrmaligem Waschen gemessen. „In gebrauchtem Zustand lag der Schutzfaktor zwischen zwei und 80“, sagt Mag. Susanne Bauer, Leiterin der AK-Marktforschung, „Abnützung schmälert in fast allen Fällen die Schutzwirkung und die gemessenen Werte liegen meist weit unter den ausgelobten.“ Für KonsumentInnen sei nicht erkennbar, wie stark das Kleidungsstück tatsächlich schützt, macht sie sich bei Sonnenschutzkleidung für verbindliche Standards stark: „Notwendig ist eine einheitliche und verständliche Kennzeichnung direkt an der Kleidung, die ähnlich wie bei Sonnencremen den Schutzfaktor angibt.“
Den vollständigen Test, der auch einen Preischeck für Sonnencremen enthält (einmal eincremen kostet zwischen 0,27 und 4,52 Euro), finden Sie in der Infobox rechts als Download.
Sonnenschutz bei der Arbeit
Menschen, die im Freien arbeiten, brauchen Sonnenschutz. Die Belastung durch schädliche Sonnenstrahlen ist nicht von der Temperatur abhängig, sondern vom Sonnenstand. Leichte Bewölkung schirmt nur zehn Prozent der UV-Strahlen ab, dicke Wolken bis zu 90 Prozent.
Sonnenbrand kann bei empfindlicher Haut schon nach 20 Minuten entstehen. Jahre später können Folgeschäden wie vorzeitige Hautalterung oder Hautkrebs auftreten. Der Sonne besonders ausgesetzt sind Schulter, Nacken und Kopf. Auch das Auge reagiert empfindlich auf zu viel Sonne.
Schutzmaßnahmen
Der Dienstgeber muss jeden Arbeitsplatz auf Gefahren prüfen und für Schutz sorgen. Laut Gesetz sind bei Gefahren durch Sonnenstrahlen diese Maßnahmen zu setzen:
- Technische Maßnahmen (z. B. Überdachung, Sonnensegel)
- Organisatorische Maßnahmen (z. B. zu Mittag im Inneren arbeiten, Zusatzpausen)
- Persönlicher Schutz: (z. B. Arbeitskleidung mit UV-Schutz, Helm mit Nackenschutz, Sonnenbrillen, Sonnencreme)
Eine gute Ausrüstung muss Schutz bieten, praxistauglich und angenehm zu tragen sein.
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