Preis-Wirrwarr im Online-Handel
Auf der Suche nach einem günstigen Flug oder einem preiswerten Hotel? Die Intransparenz ist groß. Die Preisgestaltung wird immer mehr zu einem Rätsel.
Da Phishing-Angriffe ständig geschickter eingefädelt werden, ist es für den Laien immer schwerer, diese zu erkennen. Das Herauskitzeln sensibler Daten erfolgt über getürkte Internetseiten, per E-Mail, über manipulierte TAN-Briefe oder mittels Anrufen. Auf den Betrug kommen viele erst drauf, wenn das Konto leer geräumt ist. Fordern die Opfer dann die Bank auf, den Schaden zu begleichen, weigern sich diese – vorerst. "Wir haben laufend Fälle, bei denen es um Summen zwischen 5.000 und 20.000 Euro geht", schildert AK-Konsumentenschützerin Sandra Battisti. In den meisten Fällen wird bei den Banken erfolgreich interveniert und sie übernehmen die Haftung.
"Opfer von Phishing-Attacken müssen nicht in jedem Fall für den Schaden haften", so Battisti, die rät, sich an die AK zu wenden: "Wenn keine Fahrlässigkeit vorliegt, haftet die Bank, weil sie das Missbrauchsrisiko technisch und wirtschaftlich besser beherrschen kann. Sie kann das Zahlungssystem sicher gestalten und die wenigen Missbrauchsfälle bei der Preiskalkulation einrechnen." Nur wenn ein Opfer eindeutig erkennen kann, dass ein Phishing-Angriff vorliegt und dennoch darauf reinfällt, dann handelt es grob fahrlässig. In diesem Falle müsste eine Bank nicht haften. Bei leichter Fahrlässigkeit hat das Opfer einen Selbstbehalt von 150 Euro zu zahlen.
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