Trotz mehrerer kritischer Medienberichte und Beschwerden über sein fragwürdiges Coaching kündigt Temmer jetzt ein neues Live-Online-Training an.
Trotz mehrerer kritischer Medienberichte und Beschwerden über sein fragwürdiges Coaching kündigt Temmer jetzt ein neues Live-Online-Training an. © Faksimile: waltertemmer.com, AK Stmk
14.2.2022

Coaching-Falle: Raten statt Reichtum

Durch Online-Kurse schnell Geld verdienen? Damit lockte der Millionär Walter Temmer. Was folgte, waren jedoch erst einmal hohe Kosten für Kursunterlagen. Ein Vertragsrücktritt sei nicht möglich – viele Betroffene meldeten sich bei der AK.

Luxusautos, teure Urlaube, Wochenendhaus – auf Instagram präsentiert der Leibnitzer Walter Temmer seinen Erfolg. Wer wissen wolle, wie er mit dem Verkauf von Domains, also Internetadressen, Millionär wurde, solle ihm eine Nachricht schicken. Das machte Frau P. und bekam schnell einen Termin für ein Online-Meeting, um mehr über die "Masterclass" zu erfahren. Nicht mit Temmer, sondern mit einem seiner "Coaches" wurde zunächst nett geplaudert. "Wurde aber gezögert, den Vertrag gleich abzuschließen, wurde der Ton oft forscher", berichtet AK-Konsumentenschützerin Christina Gruber, an die sich Frau P. und weitere AK-Mitglieder wandten.

Verzicht auf Rücktrittsrecht?

Noch während des Videogesprächs schlossen viele also gleich einen Vertrag ab – so auch Herr M. Das Bestellformular füllte er unter Anleitung des Trainers aus. Er vereinbarte eine monatliche Ratenzahlung von rund 300 Euro für die Gesamtkosten von knapp 3.900 Euro für (Video-)Material und Profitipps für den Handel mit Domains. Als dem Steirer einige Tage später Zweifel kamen, trat er sofort per Mail vom Vertrag zurück. Dann der Schock: Ein Widerruf sei nicht möglich, da er im Bestellprozess mit dem Ankreuzen eines Häkchens auf sein Rücktrittsrecht verzichtet habe. "Beim Online-Einkauf besteht ein zwingendes 14-tägiges Widerrufsrecht", sagt Gruber, "ein Verzicht durch Anhaken eines Kästchens ist daher nicht möglich." Ausnahmen gäbe es, jedoch fand eine dafür notwendige Belehrung über die Rücktrittsrechte nicht statt.

Ungültiger Vertrag

Zudem muss bei Geschäften mit Dienstleistungen per Videochat eine Doppelbestätigung erfolgen. "Zum Vertragsabschluss kommt es erst, wenn das Unternehmen das Anbot schriftlich übermittelt und dieses unterschrieben retourniert wurde", so Gruber. Die Verträge von rund 20 AK-Mitgliedern waren daher unwirksam und Zahlungen konnten zurückgefordert werden. Auch andere Medien berichteten bereits von Betroffenen, denen ein Vertragsrücktritt schwer gemacht wurde. Gruber rät Personen, die auf einen der vielen selbst ernannten Online-Coaches reinfallen: "Rechnungen nicht bezahlen und schnell die AK kontaktieren."

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