Airbnb in der Kritik
Wer über AirBnB seine Wohnung Touristen anbietet, sollte ehrlich spielen. Denn alle großen Städte drängen auf eine Offenlegung der Nächtigungen.
Einige Fluglinien sehen vor, dass man vorab im Internet einchecken muss. Macht man das nicht, fällt am Flughafen eine Zusatzgebühr an.
Der Check-in bei der ungarischen Billigfluglinie Wizz Air und dem Ryanair-Ableger Laudamotion für Ärger. Reisende schildern, dass sie online einchecken wollten, um Zusatzkosten zwischen 35 und 55 Euro pro Person am Flughafen zu vermeiden. Statt des Boarding-Passes erhielten sie jedoch eine Fehlermeldung. Am Flughafen folgte dann die böse Überraschung: Die Airline glaube nicht, dass der Online-Check-in nicht funktionierte. Wenn man mitfliegen möchte, müsse man daher die Zusatzgebühr bezahlen. "Ohne Screenshot von der Fehlermeldung ist es erfahrungsgemäß derzeit leider nicht möglich, außergerichtlich von Wizz Air oder Laudamotion das Entgelt für den Check-in am Flughafen zurückzubekommen", erklärt Konsumentenschützerin Birgit Auner.
Anfang Juli 2019 erklärte das Oberlandesgericht (OLG) Wien nun – nach Klagen der AK und des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) – die Check-in-Gebühr bei Laudamotion für unzulässig. Jetzt bestätigte auch der Oberste Gerichtshof (OGH), dass diese Gebührenverrechnung unzulässig ist. Das Urteil ist rechtskräftig. Betroffene können die Gebühr zurückverlangen. Der VKI stellt hier einen Musterbrief zur Rückforderung zur Verfügung.
© 2023 AK Steiermark | Hans-Resel-Gasse 8-14, 8020 Graz, +43 5-7799-0