Doppelte Verspätung - doppelte Entschädigung
Ist nicht nur der Hauptflug, sondern auch der Ersatzflug verspätet, hat man in beiden Fällen Anspruch auf Entschädigung.
Wie über die Medien mitgeteilt wurde, hat der deutsche Reiseveranstalter H&H Touristik GmbH, ein Anbieter für Sport- und Gruppenreisen, einen Insolvenzantrag gestellt. Mehrere Konsumentinnen und Konsumenten haben sich bereits bei der AK-Steiermark deswegen gemeldet.
Der Pressemitteilung des zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellten Herrn Michael Pluta, von der PLUTA Rechtsanwalts GmbH, ist zu entnehmen, dass Reisen mit Abreisedatum bis 20. Februar planmäßig durchgeführt werden. Die Reisen sind durch die zuständige Versicherung, der HanseMerkur, abgesichert, sodass Reisende keinerlei Leistungen nochmals vor Ort bezahlen müssen. Es kann vorkommen, dass es Änderungen der Reisen gibt, da auch die deutschen Fluglinie Germania Insolvenz angemeldet hat. Über Änderungen werden die Reisenden aber vorab informiert.
Ob auch Reisen die nach dem 20. Februar beginnen stattfinden können, ist noch nicht klar. Die Reisenden sollen laut Auskunft des vorläufigen Insolvenzverwalters rechtzeitig vor Reisebeginn informiert werden.
Für Reisende, die sich derzeit auf Urlaub befinden gibt es eine Hotline der H&H Touristik: 0721/509 81 567. Die AK rät, laufend die Homepage des Reiseveranstalters und des vorläufigen Insolvenzverwalters zu besuchen um nähere Informationen zu erhalten.
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