Studiengebühren
Seit dem Sommersemester 2013 gilt für Studierende an öffentlichen Universitäten folgende Regelung betreffend Studiengebühren (Studienbeitrag).
„Langzeitstudierende“
Eine Studiengebühr in der Höhe von € 363,36/Semester müssen sogenannte „Langzeitstudierende“ zahlen, die die vorgesehene Studienzeit um mehr als zwei Semester überschritten haben. Bei Krankheit, Schwangerschaft, Behinderung, Kinderbetreuung und nachgewiesener Berufstätigkeit sind jedoch Befreiungen vorgesehen.
Berufstätige
Berufstätige müssen bei längerer Studienzeit dann keine Gebühr zahlen, wenn sie im Kalenderjahr vor dem jeweiligen Semesterbeginn einer Erwerbstätigkeit nachgegangen sind, bei der sie zumindest ein Einkommen in der Höhe der Geringfügigkeitsgrenze erzielt haben.
Ich studiere mehrere Fächer...
Der Beitrag ist auch für mehrere Universitätsstudien nur einmal zu bezahlen.
Studierende aus Drittstaaten
Für Studierende aus Drittstaaten gelten besondere Bestimmungen.
Für Fragen zu Studienbeiträgen sowie Gebührenbefreiung wenden Sie sich am besten an Ihre Hochschule.
Weitere Infos finden Sie bei der Österreichischen HochschülerInnenschaft unter der Tel. +43 1 3108880/0 und auf der ÖH Webseite: www.oeh.ac.at.