Qualifizierungsförderung für Beschäftigte
Das Arbeitsmarktservice (AMS) fördert mit dieser Beihilfe die Kosten der Qualifizierungsmaßnahmen von ArbeitnehmerInnen. Ziel ist es, durch Qualifizierung die Beschäftigung von ArbeitnehmerInnen zu sichern und sie beim beruflichen Aufstieg zu unterstützen.
Wer die Förderung erhalten kann
Diese Förderung können alle ArbeitgeberInnen – ausgenommen juristische Personen öffentlichen Rechts, politische Parteien, der Bund, die Länder, die Gemeinden und Gemeindeverbände, radikale Vereine sowie Unternehmen in Schwierigkeiten – erhalten.
Folgende Personen sind förderbar, wenn die Schulung eines dieser Ziele verfolgt und sie vollversichert oder karenziert sind:
- ArbeitnehmerInnen mit höchstens Pflichtschulabschluss,
- wenn der Kurs zu mindestens einem der folgenden arbeitsmarktpolitischen Ziele beiträgt:
- höherwertige Tätigkeit am selben Arbeitsplatz
- Wechsel auf einen höherwertigen Arbeitsplatz
- Verbesserung von Basiskompetenzen (z.B. Sprachkenntnisse, Computerkenntnisse)
- Abschluss einer zertifizierten Ausbildung
- fachliche Spezialisierung
- Sicherung der Beschäftigung für die Dauer von mindestens 6 Monaten
- ArbeitnehmerInnen mit Lehrabschluss bzw. Abschluss einer Berufsbildenden mittleren Schule,
- wenn der Kurs zu mindestens einem der folgenden arbeitsmarktpolitischen Ziele beiträgt:
- höhere Entlohnung (höhere kollektivvertragliche Verwendungsgruppe oder Erhöhung um mindestens 10%)
- Wechsel auf einen höherwertigen Arbeitsplatz
- Erleichterung des Wiedereinstiegs nach einer familiär bedingten Berufsunterbrechung
- ArbeitnehmerInnen mit höherer Ausbildung als Pflichtschulabschluss, die das 45. Lebensjahr vollendet haben,
- wenn der Kurs zu mindestens einem der folgenden arbeitsmarktpolitischen Ziele beiträgt: Übernahme alternsgerechter Tätigkeiten am selben Arbeitsplatz
- Wechsel auf alternsgerechten/weniger belastenden Arbeitsplatz
- Anpassung an den aktuellen Stand der Technik/des Wissens
- fachliche Spezialisierung
Nicht förderbar sind:
- UnternehmenseigentümerInnen
- Mitglieder der zur Geschäftsführung berufenen Organe
- ArbeitnehmerInnen in einem unkündbaren Arbeitsverhältnis (BeamtInnen oder ArbeitnehmerInnen in definitiv gestellten Arbeitsverhältnissen)
- Lehrlinge
- überlassene ArbeiterInnen von gewerblichen Arbeitskräfteüberlassern, für die der Sozial- und Weiterbildungsfonds gemäß Arbeitskräfteüberlassungsgesetz eine Förderung der Weiterbildung vorsieht.
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Kontakt
05/7799-2427
bjb@akstmk.at
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag 8 - 16 Uhr
Dienstag 16 - 20 Uhr (Jugend) Freitag 8 - 13 Uhr