Pflegegeld
Wer pflegebedürftig ist, hat Anspruch auf Pflegegeld. Wie die einzelnen Pflegestufen eingeteilt werden und welchen Betrag Sie dafür erhalten.
Die jahrelang von der Arbeiterkammer geforderte Erhöhung des Pflegegeldes ist seit dem Vorjahr Realität: Jährlich muss das Pflegegeld in allen sieben Stufen angepasst werden, dieses Jahr um 1,8 Prozent. Die Erhöhung des Pflegegeldes ist ein erster wichtiger Schritt, um die Herausforderungen der Pflege besser bewältigen zu können. Das Pflegegeld beträgt nun monatlich zwischen 165,40 Euro (Stufe 1) und 1.776,50 Euro (Stufe 7). Die Erhöhung beträgt zwischen knapp 3 und 31 Euro. AK-Mitglieder können sich zu allen Fragen rund um die Pflege und die Einstufung des Pflegegeldes beraten lassen.
Stufe 1 | 165,40 Euro |
Stufe 2 | 305,00 Euro |
Stufe 3 | 475,20 Euro |
Stufe 4 | 712,70 Euro |
Stufe 5 | 968,10 Euro |
Stufe 6 | 1.351,80 Euro |
Stufe 7 | 1.776,50 Euro |
Broschüren
Anfragen bitte via Formular.
Tiefenberatung
Termin für ausführliche Beratung bitte unter 05-7799-3000.
© 2023 AK Steiermark | Hans-Resel-Gasse 8-14, 8020 Graz, +43 5-7799-0