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Übergangsregelungen müssen saniert werden

Die im neuen Assistenzberufe-Gesetz mangelhafte Übergangsregelung für OP-Gehilfen und medizinisch-technische-Fachkräfte war Thema in der AK-Vollversammlung.
Schon bald nach Inkrafttreten des neuen Regelwerkes für medizinische Assistenzberufe (MAB) Anfang des Vorjahres wurde die Arbeiterkammer mit besorgten Anfragen konfrontiert: Könne es sein, dass in den Übergangsbestimmungen auf bestimmte Berufsgruppen vergessen wurde?
Vergessene Anerkennung der Ausbildung beim Bundesheer
Die AK startete sofort heftige Interventionen bei Bund und Land, die zum Teil bereits erfolgreiche Lösungen gebracht haben. Konkret geht es um drei Bereiche: Zum Ersten um OP-Gehilfen, die ihre Ausbildung beim Bundesheer gemacht haben und zum Teil seit Jahrzehnten ihren Dienst versehen. Sie hatten ihre Ausbildung formal nicht beim Land anerkennen lassen und standen vor einem Berufsverbot. Hier hat der Bund bereits eingelenkt und eine Lösung in Aussicht gestellt.
Übergangsregelung für Physiotherapie
Zum Zweiten geht es um medizinisch-technische-Fachkräfte (DMTF). Für deren dreispartige Ausbildung (Röntgen, Labor und Physiotherapie) fehlen im MAB-Gesetz konkrete Übergangsregelungen für Physiotherapie. Rund 70 Fachkräfte, die jahrelang ihre Arbeit gemacht haben, dürfen diese Tätigkeit nicht mehr ausüben.
Zum Dritten geht es um ausgebildete weibliche Fachkräfte, die die im Gesetz zur Anerkennung notwendigen Berufsjahre nicht vorweisen können, weil sie eine Babypause eingelegt hatten. In diesen beiden Bereichen kämpft die Arbeiterkammer weiter für eine gute Lösung. Zur Untermauerung der Dringlichkeit dieser Anliegen beschloss die AK-Vollversammlung kürzlich eine entsprechende Resolution an das Ministerium.
Die Referatsunterlagen zur "Infoveranstaltung zum neuen MAB-Gesetz" in der Außenstelle Murtal finden Sie rechts im Downloadbereich.
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