34.000 Euro nach Kündigung

Zehn Jahre lang arbeitete Herr Z. als Außendienstmitarbeiter einer Pharmafirma. Dann wurde er überraschend gekündigt. Er würde nicht gut arbeiten, meinte sein Chef. Ein schwerer Schlag für den 49-Jährigen, hatte er doch Kredite laufen und eine Familie zu ernähren. Wegen seines Alters wäre es schwierig, einen gleichwertigen Job zu finden. Er entschied sich, die Kündigung wegen "Sozialwidrigkeit" bei Gericht zu bekämpfen, da seine Existenz auf dem Spiel stand. In diesem Fall waren die Vorwürfe des Chefs zu groß und der Weg zurück in die Firma unmöglich. Diese Geschichte hat ei gutes Ende genommen: Es gab eine Einigung über 34.000 Euro und Herr Z. hat mittlerweile sogar eine neue Arbeit gefunden.
Achtung: Fristen beachten
Bei der Kündigungsanfechtung geht es darum, seinen Job zu behalten. Sie ist in Betrieben ab fünf Mitarbeitern möglich. Die Anfechtungsklage muss vom Beschäftigten innerhalb von 14 Tagen ab Erhalt der Kündigung bei Gericht eingebracht werden. Widerspricht der Betriebsrat der Kündigung, kann dieser selbst innerhalb einer Woche diese bei Gericht bekämpfen. Kommt der Betriebsrat dem Wunsch des Mitarbeiters bzw. der Mitarbeiterin, gegen die Kündigung vorzugehen, nicht nach, kann er bzw. sie innerhalb von zwei weiteren Wochen selbst vor Gericht gehen.
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