Sozialunterstützung: Wer bekommt wie viel?
Basisinformationen zur Sozialunterstützung in der Steiermark. Wer hat Anspruch und wie sind die monatlichen Höchstsätze?
Die von der AK Wien im Sommer durchgeführte Online-Befragung zu den Erwartungen von ArbeitnehmerInnen an die Arbeitslosenversicherung und an das Arbeitsmarktservice gibt ein klares und auch repräsentatives Bild. Die Befragten wollen:
AK Präsidentin Renate Anderl: „Arbeitslose Menschen wollen gute soziale Absicherung und die Hilfe, um auf dem Arbeitsmarkt wieder Fuß zu fassen. Das ist für die Betroffenen wichtig, es ist aber ebenso wichtig für die Beschäftigten. Denn die Entwicklung der Löhne und Arbeitsbedingungen hängt auch davon ab, wie mit arbeitslosen Menschen umgegangen wird.“
Im Sommer 2019 hat die AK Wien eine Online-Umfrage durchgeführt. Gefragt wurde nach den Erwartungen von ArbeitnehmerInnen an die Arbeitslosenversicherung und an das Arbeitsmarktservice. Insgesamt haben 11.179 Personen teilgenommen, knapp 9.000 Fragenbögen wurden vollständig ausgefüllt.
Die Auswertung der Umfrage gibt ein klares und auch repräsentatives Bild:
„Die Ergebnisse der Umfrage bestätigen eindrucksvoll die Forderungen der AK an die nächste Bundesregierung in der Arbeitsmarktpolitik“, sagt AK Präsidentin Renate Anderl. „Wir stehen vor einer Eintrübung der Konjunktur, ein Anstieg der Arbeitslosigkeit wird die Folge sein. Die kommende Bundesregierung wird sich daher intensiv mit den Anliegen und Wünschen der Beschäftigten und der arbeitslosen Menschen befassen müssen.“
Bessere Vermittlungsunterstützung durch das AMS durch bessere persönliche Beratung
ArbeitnehmerInnen haben ein Recht auf eine für sie optimale Betreuung und Unterstützung bei der Arbeitssuche. Unternehmen sollen sich auf eine gute Vermittlung durch das AMS verlassen können. Dafür braucht das AMS ganz einfach mehr und gut ausgebildetes Personal.
Denn auch in der noch relativ guten Arbeitsmarktsituation ist wegen des deutlichen Personalmangels eine gute Beratung und Unterstützung von Arbeitsuchenden nicht geleistet worden. Die Situation für die Arbeitsuchenden und die MitarbeiterInnen im AMS wird schlimmer, wenn die Arbeitslosigkeit wieder steigt. Daran ändert auch der verstärkte Einsatz von Online-Services im AMS oder eine Unterstützung der BeraterInnen durch datengestützte Informationsaufbereitung nur wenig. Dabei erhöht mehr Personal im AMS die Qualität der Betreuung und verkürzt die Arbeitslosigkeit – wie einschlägige Pilotprojekte und Studien des WIFO gezeigt haben.
Daher ist der Abbau von 200 Planstellen sofort zu stoppen und sind dem AMS bis zu 500 zusätzliche Planstellen zu bewilligen.
Mehr Fairness in der Arbeitslosenversicherung
Sanktion für Unternehmen, die ArbeitnehmerInnen in der Arbeitslosigkeit „zwischenparken“
Kündigen und innerhalb von zwei Monaten wiedereinstellen, darf für Unternehmen nicht mehr kostenlos möglich sein – sie müssen die von ihnen verursachten Kosten in der Arbeitslosenversicherung übernehmen.
Modernisierung der Zumutbarkeitsbestimmungen: Bessere Berücksichtigung der familiären und individuellen Situation gerade auch bei überregionaler Vermittlung, keine Entwertung der beruflichen Qualifikationen und keine dauerhafte Verschlechterung der Einkommensentwicklung, etwa durch den Zwang zur Annahme einer Teilzeitbeschäftigung, wenn vor der Arbeitslosigkeit Vollzeit gearbeitet wurde.
Verbesserung der Geldleistungen der Arbeitslosenversicherung: Seit längerem tritt die AK für eine Nettoersatzrate beim Arbeitslosengeld von 65 Prozent und für eine längere Bezugsdauer beim Arbeitslosengeld ein. Nicht nur aus sozialen Gründen, auch aus ökonomischen: Denn in flauen Konjunkturzeiten mit wieder steigender Arbeitslosigkeit müssen Einbrüche beim Binnenkonsum so weit als möglich vermieden werden.
Qualifikationsoffensive in der aktiven Arbeitsmarktpolitik mit einem Qualifizierungsgeld und einem Recht auf eine neue und bessere Berufsausbildung
Aus demographischen Gründen und wegen des raschen wirtschaftlichen Wandels wird der Bedarf an gut ausgebildeten ArbeitnehmerInnen und die Notwendigkeit weitreichender Umqualifizierung zunehmen. Gering qualifizierte, in Österreich lebende ArbeitnehmerInnen brauchen zudem bessere Chancen auf dem offenen österreichischen Arbeitsmarkt.
Ein Teil dieser Qualifikationsoffensive muss daher darin bestehen, dem AMS dauerhaft die notwendigen Mittel für die Aus- und Weiterbildung von gering qualifizierten Arbeitsuchenden zu FacharbeitnehmerInnen (Lehrabschluss und höher) zur Verfügung zu stellen.
Darüber hinaus müssen ArbeitnehmerInnen einen Rechtsanspruch auf umfassende, sozial und finanziell gut abgesicherte berufliche Neu- oder Weiterbildung bekommen. Dafür hat die AK mit dem Qualifizierungsgeld ein Modell mit folgenden Eckpunkten entwickelt: Rechtsanspruch, Finanzierung aus dem allgemeinen Staatshaushalt, eine besonders für GeringverdienerInnen attraktive Höhe, Ausbildung nach einer guten Bildungsberatung.
Chance 45 – Beschäftigung statt langer Arbeitslosigkeit finanzieren, mehr und bessere öffentliche Dienstleistungen für BürgerInnen ermöglichen
Die Arbeitslosigkeit von mehr als zwei Jahren Dauer hat sich in der Altersgruppe der über 45jährigen seit 2008 vervierfacht. Im drohenden Konjunkturabschwung und vor dem Hintergrund eines tiefgreifenden Strukturwandels (Digitalisierung, notwendige Klimawende in der Wirtschaft) wird die Gefahr dauerhafter Ausgrenzung aus dem Arbeitsmarkt noch steigen. Trotzdem wurde von der letzten Bundesregierung die Aktion +20.000 abgeschafft.
Hier ist ein Kurswechsel notwendig: Die „Chance 45“, eine AK-Weiterentwicklung der Aktion +20.000, muss umgesetzt werden.
Zusätzliche, kollektivvertraglich entlohnte Arbeitsplätze im gemeinnützigen Bereich in Gemeinden und Ländern schaffen. Die BürgerInnen beteiligen, welche sozialen, kulturellen oder ökologischen Dienste in den Kommunen (wieder) aufgebaut werden sollen. Länger als zwei Jahre arbeitslosen Menschen über dem 45. Lebensjahr wieder Arbeit und Einkommen, Sinn und Würde geben.
Nach den Berechnungen der AK sind die Kosten für den Staatshaushalt überschaubar: Sie würden sich bei 40.000 solcher Arbeitsplätze auf rund 270 Millionen Euro belaufen, wenn die Einsparungen bei der Notstandshilfe und die Mehreinnahmen bei der Lohnsteuer und bei den Sozialversicherungsabgaben berücksichtigt werden.
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