Förderung mit dem Projektfonds Arbeit 4.0
Jedes Projekt hat die Möglichkeit auf 200.000 Euro Förderung. Ein externer Fachbeirat bewertet die eingereichten Projekte.
Alle AK-Mitglieder können sich mit dem Digi-Bonus Plus 50 Prozent der Kosten digitaler Ausbildungen fördern lassen. Für AK-Mitglieder mit niedrigem Einkommen kann die Förderung sogar bis zu 80 Prozent betragen.
Die Digi-Bonus-Plus-Förderung kann für alle heuer begonnenen Ausbildungen bei allen Bildungsanbietern, die bestimmte Qualitätskriterien erfüllen, eingelöst werden. Förderanträge müssen bis Ende des Jahres gestellt werden.
Bitte reichen Sie nach Möglichkeit alle Unterlagen per E-Mail an digibonus@akstmk.at ein.
Das Antragsformular finden Sie hier.
Kaum etwas verändert unsere Arbeitswelt so stark wie der technologische Fortschritt. Maschinen und Roboter erleichtern uns Arbeitsprozesse, verändern aber auch Berufsbilder und berufliche Anforderungen. Digitale Kompetenzen sind mittlerweile in nahezu allen Wirtschaftsbereichen und damit in allen Berufen gefragt und erforderlich. Die AK Steiermark will die Digitalisierung zum Nutzen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mitgestalten und sie fit für die Digitalisierung machen.
Beschäftigte, die zum Zeitpunkt des Ausbildungsbeginns bzw. bei Antragsstellung Mitglied der Arbeiterkammer Steiermark sind.
Der Digi-Bonus Plus bezieht sich ausschließlich auf Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen zum Themenbereich Digitalisierung. Diese müssen in ihrer Schwerpunktsetzung überwiegend den Kompetenzbereichen der Digitalisierung zuzuordnen sein.
Keine Förderung gibt es hingegen für Studien, Zertifizierungen und Prüfungsgebühren.
Pro Kalenderjahr und pro Person kann nur eine Ausbildung gefördert werden.
Der Förderantrag wird grundsätzlich nach positivem Abschluss der Ausbildung gestellt. Dies betrifft vor allem Ausbildungen, welche innerhalb eines Kalenderjahres beginnen und abgeschlossen werden.
Für länger andauernde Ausbildungen muss der Antrag überdies im Jahr des Ausbildungsbeginns gestellt werden. Somit können Lehrgänge bzw. auch Ratenzahlungen, die über mehrere Jahre gehen, berücksichtigt werden. Der Antrag ist jeweils mit der letzten Ratenzahlung des laufenden Kalenderjahres zu stellen.
Vom 1.1.2023 bis 31.12.2023 können Anträge eingereicht werden:
Für die Förderung von 50 % der Ausbildungskosten: |
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a) Antragsformular Vollständig ausgefüllter und eigenhändig unterschriebener Antrag |
b) Abschlusszertifikat bzw. Teilnahmebestätigung Anmerkung: Eine Anmeldebestätigung ist nicht ausreichend! |
c) Überweisungsbestätigung/Zahlungsnachweis Anmerkung: Eine Zahlungsbestätigung des Bildungsinstitutes bzw. ein Screenshot aus einer App ist nicht ausreichend! |
Zusätzlich für das Ansuchen um 80 % Förderung der Ausbildungskosten: |
Einkünfte des letzten Kalenderjahres (das Jahr 2022 betreffend) müssen lückenlos nachvollziehbar sein! |
d) Bei Bruttojahreseinkommen bis zu 42.000,- Euro des letzten Kalenderjahres: |
e) Bei Überschreitung der Einkommensgrenze von 42.000,- Euro: |
Die Ansuchen werden in der Reihenfolge des Einlangens bearbeitet. Aufgrund der Vielzahl der eingereichten Anträge kann die Bearbeitung mehrere Monate dauern. Bei fehlenden Unterlagen die urgiert werden müssen, verlängert sich die Bearbeitungszeit dementsprechend.
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