Top!Job: Förderaktion für attraktive Arbeitsplätze
Land Steiermark und die AK unterstützen Betriebe und Beschäftigte ab sofort mit dem neuen Förderungsprogramm "Top!Job".
Diese Förderung richtet sich an gewinnorientierte Unternehmen in der Steiermark. Bevorzugt sollen damit KMUs angesprochen werden. Die Förderhöhe ist mit max. 200.000 Euro pro Unternehmen begrenzt, gefördert werden nur 50 Prozent der eingereichten Schulungskosten (z. B. Kosten für Schulungsmaßnahmen sowie Arbeitszeit der zu schulenden Mitarbeiter:innen).
Wichtig: Diese Förderung fällt NICHT unter die De-minimis-Beihilfen-Regelung.
Mit der Förderung soll ein Anreiz geschaffen werden, Beschäftigte gezielt im Hinblick auf den technologischen Wandel zu qualifizieren, um so die Arbeitsplätze im Unternehmen zu sichern. Förderfähig sind sowohl interne Aus-, Weiterbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen (Inhouse-Schulungen) in Unternehmen als auch externe Aus-, Weiterbildungs-, Qualifizierungsmaßnahmen und (duale) Weiterbildungsangebote bzw. Studiengänge in Präsenz- und Onlineformaten.
In diesem Zusammenhang bieten sich insbesondere auch spezifische Angebote der steirischen Fachhochschulen und Universitäten an.
Die aus diesem Programm geförderten Aus- und Weiterbildungen sollen den Beschäftigten Kenntnisse und Fertigkeiten vermitteln, die einem konkreten Bedarf in den beteiligten Unternehmen entsprechen und die insbesondere der Sicherung der Beschäftigung und/oder der Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit dienen. Maßnahmen für Arbeitnehmer:innen, für die ein erhöhtes Risiko der Arbeitslosigkeit besteht, so z.B. un- und angelernte und ältere Arbeitnehmer:innen werden nach Maßgabe der finanziellen Mittel primär gefördert.
Darüber hinaus sind vor allem folgende Aspekte besonders relevant:
Die Förderanträge werden vom externen Fachbeirat nach folgenden Bewertungskriterien beurteilt:
Erweitert wurde der Förderansatz für Berufsschulen, diese dürfen in einem höheren Ausmaß als bisher vorgesehen (10 Prozent der Gesamtkosten des Projektes) Wirtschaftsgüter für ein Projekt budgetieren. So kann z. B. eine erforderliche Büroausstattung oder Laptops für Berufsschulen als förderfähig anerkannt werden.
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